Bisher sind 1201 Hinweise bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingegangen. Ermittelt wird in rund 200 Causen, darunter 55 "Großverfahren".
Die vor einem Jahr gestartete "Whistleblower-Homepage" hat der Korruptionsstaatsanwaltschaft bisher 1201 Hinweise auf mögliche Straftaten gebracht. Völlig "substratlos" war nur ein Bruchteil der anonymen Hinweise, wie Behördenleiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda am Freitag sagte. Aufgrund der zahlreichen Hinweise brauche es aber zusätzliches Personal und Erleichterungen bei der Suche nach verdächtigen Konten, betonte sie.
Gestartet ist die Whistleblower-Homepage am 20. März 2013. Bis zum 1. Februar sind 1201 Hinweise auf mögliche Straftaten eingelangt. In drei Fällen hat es bereits Verurteilungen gegeben, in einem Fall eine Diversion (also einen außergerichtlichen Tatausgleich). Auch der Vorwurf gegen den EU-Abgeordneten Richard Seeber (ÖVP), seine Sekretariatszulage missbräuchlich verwendet zu haben, kam über das Hinweisgebersystem. Seeber bezeichnet die Anschuldigungen als "Blödsinn".
Offensichtlich "substratlos" waren nach Angaben der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nur sechs Prozent der Anzeigen. Allerdings fielen nur gut fünf Prozent der Fälle tatsächlich in die Zuständigkeit der nur für schwere Wirtschaftsdelikte und Korruptionsfälle zuständigen WKStA. Ein weiteres Drittel (32 Prozent) wurde an andere Staatsanwaltschaften weitergeleitet, ein gutes Viertel (26 Prozent) an die Finanzbehörden. Und in knapp 29 Prozent der Fälle wurde mangels ausreichendem Anfangsverdacht kein Verfahren eingeleitet.
200 Causen, 55 "Großverfahren"
Insgesamt hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft im Vorjahr 31 Anklagen erhoben. Ermittelt wird in rund 200 Causen, darunter 55 "Großverfahren". Nicht zufrieden ist WKStA-Chefin Vrabl-Sanda, dass ihre Behörde immer noch unterbesetzt ist. Vorgesehen wären 35 Staatsanwälte, derzeit sind es aber erst 22,5. Ihr gehe die Aufstockung "zu zäh", so Vrabl-Sanda. Verantwortlich für den Rückstau sei ein Mangel an Richteramtsanwärtern im Bereich der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Außerdem drängt sie weiter darauf, alle ihre Ermittler als "Oberstaatsanwälte" einzustufen und damit besser zu bezahlen.
Einmal mehr forderte Vrabl-Sanda außerdem die Einrichtung eines zentralen Kontenregisters. Will die Staatsanwaltschaft derzeit wissen, über welche Konten eine verdächtige Person Zahlungen abwickelt, müssen nämlich alle Banken in Österreich angeschrieben werden. Zwar wurde im Vorjahr erreicht, dass nun nicht mehr alle Banken automatisch auch über den konkreten Tatverdacht informiert werden müssen. Dennoch dauert die Auskunft laut Vrabl-Sanda selbst im besten Fall zwei bis drei Wochen.
Außerdem wünscht sich Vrabl-Sanda leichteren Zugriff auf die Unterlagen von "Berufsgeheimnisträgern" wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern. Dass Staatsanwälte willkürlich Unterlagen beschlagnahmen könnten, bei denen kein Zusammenhang mit den Ermittlungen bestehe, befürchtet sie nicht: "Es gibt keinen Staatsanwalt bei uns, der sich mutwillig seinen Akt aufbläht."
(APA)