Gericht: Strafmündig? "Ich bin ja schon 14!"

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Ein junges Mädchen ist als gewerbsmäßige Diebin einer kriminellen Vereinigung angeklagt? Niemand weiß, wie alt die Beschuldigte ist. Es gibt vier Optionen: zwölf, 14, 16 oder 18.

Wien. Wie sie aussieht? Erster Eindruck: kindlich. Relativ klein, das lange, braune Haar zu einem Pferdeschwanz zurückgebunden, schlichter blau-grauer Strickpullover, hellblaue Jeans. Nichts Außergewöhnliches für ein junges Mädchen. Sehr wohl außergewöhnlich ist das Aufgebot, das sich um die zierliche Person sammelt: Gleich drei Justizwachebeamtinnen, Prozesskiebitze, Journalisten, Kameraleute, Fotografen.

Ihrer Richterin sagt das Mädchen schüchtern, sie stamme aus Srebrenica. Getuschel im Gerichtssaal. Die bosnische Stadt geriet Mitte der 1990er-Jahre wegen eines Massakers im Bosnien-Krieg in die internationalen Schlagzeilen. Damals war das Mädchen noch lange nicht geboren. „Wie alt sind Sie?“, will Richterin Martina Frank vom Straflandesgericht Wien Freitagnachmittag von der Beschuldigten wissen. „14“, sagt diese bestimmt. Alle horchen auf. Dann wäre das Mädchen strafmündig. Dann wäre auch die bereits drei Wochen dauernde U-Haft – zumindest vom Lebensalter her – rechtmäßig. Dann dürfte man die Beschuldigte (vorausgesetzt die Beweise reichen) verurteilen. Wegen (so lautet der Strafantrag von Anklägerin Juliane Oberhofer) „zahlreicher Taschendiebstähle“. Genauer: wegen gewerbsmäßigen Diebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung. All das wäre möglich, ab 14.

Reisepass? Was ist das?

Die Richterin weiß genau, dass die Altersfrage der entscheidende Punkt ist. Sie weiß, dass erst vorige Woche – „Die Presse“ berichtete – ein Bursch aus derselben Bande vor Gericht stand und freigesprochen wurde. Weil der Richter ihn im Zweifel für unter 14 hielt. Also fragt Richterin Frank noch einmal, aber anders. „Wann haben Sie denn Geburtstag?“ – „Am 27. Dezember 2001“, haucht das dicht neben einem Dolmetscher sitzende Mädchen. Danach wäre die Beschuldigte gar noch zwölf, würde erst Ende dieses Jahres 13. Dritter Versuch: „Besitzen Sie einen Reisepass?“ Antwort des Mädchens nach ratlosem Blick zum väterlich wirkenden Dolmetscher: „Was ist das?“ Auch dies ist Antwort genug.

Wohnort? „In Bosnien kennen uns alle“, übersetzt der Dolmetscher. Und fügt dann leise an, dass man sich kein Wohnhaus mit genauer Adresse vorstellen dürfe: „Das sind dort Baracken.“ Sechs Jahre sei sie in die Grundschule gegangen, fügt das Mädchen an. Ob dies ausreicht, um zu begreifen, dass nun bis zu zweieinhalb Jahre Gefängnis drohen? Ist die Beschuldigte überhaupt reif genug, das Unrecht der ihr vorgeworfenen Taten einzusehen?

So weit ist man noch nicht. Noch immer dreht sich alles um das Alter des Mädchens mit dem Pferdeschwanz. „Aber ich bin ja schon 14“, bekräftigt dieses. So als ob es keiner mühseligen Debatte bedürfe. Die Richterin blättert im Akt und sagt: „Bei der Polizei haben Sie gesagt, Sie seien 16.“ Dann wird Zahnmedizinerin Martina Gredler befragt. Sie sorgt für die Überraschung des Tages: Gemäß Zahnstatus (wie viele Zähne sind wie weit durch das Zahnfleisch gebrochen?) müsse die Beschuldigte mindestens „17,8 Jahre“ alt sein. „Wahrscheinlich mehr.“ Also gut 18. Die Staatsanwältin ist erleichtert: „Die Strafmündigkeit ist also eindeutig geklärt.“ Und da Flucht- und Wiederholungsgefahr bestünde, müsse die U-Haft fortgesetzt werden. Die Richterin sieht das auch so. Das Mädchen bleibt in Gewahrsam. Richtig verhandelt wird erst ab 26. Februar. Bis dahin darf der Pflichtverteidiger den Akt studieren.

„Wir wissen, dass hier etwas geschehen muss.“ Das sagte jüngst Justizminister Wolfgang Brandstetter zur Problematik junger (unmündiger?) U-Häftlinge. Geschlossene Wohngemeinschaften statt Gefängnis? Das schlagen Jugendrichter längst vor. Die Politik hat dies bisher aber nicht umgesetzt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.02.2014)

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