Sollen Kinder, die sich und andere gefährden, tageweise eingesperrt werden dürfen? Wiens Jugendstadtrat, Christian Oxonitsch (SPÖ), kann sich dies im Extremfall vorstellen - ebenso die Kinder- und Jugendhilfe in Innsbruck.
Wien/Innsbruck. Zwei junge Mitglieder einer auf Diebstähle spezialisierten Bande, ein Bursch und ein Mädchen, landeten vor Kurzem in Wien in U-Haft. Der Bursch stand als Erster vor Gericht: Freispruch. Es konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Verdächtige schon 14 Jahre alt und damit strafmündig ist. Das Mädchen wartet noch – in U-Haft – auf ein Urteil.
Die Fälle führen die Justiz an ihre Grenzen. Soll man auch unter 14-Jährige – im Klartext: Kinder – zumindest tageweise einsperren dürfen? Diese Frage wird noch als gesellschaftspolitisches Tabuthema gehandelt. Doch das Tabu bröckelt. Bei jungen Menschen, die noch nicht einmal strafmündig sind (die Herabsetzung der Strafmündigkeit ist derzeit politisch weitgehend unerwünscht), rückt die Kinder- und Jugendwohlfahrt in den Mittelpunkt. Sollen Jugendämter zumindest in Einzelfällen junge Menschen zwangsweise anhalten dürfen?
Wiens SP-Jugendstadtrat, Christian Oxonitsch, dem das Amt für Jugend und Familie, Magistratsabteilung11, untersteht, plädiert für eine „enge Kooperation zwischen Justiz und Jugendwohlfahrt“. Eine generelle Entwicklung der Jugendwohlfahrt in Richtung Einsperren lehnt er mit Blick auf Misshandlungen in – seinerzeit geschlossenen – Wiener Kinderheimen, insbesondere in den 1950er-, 60er- und 70er-Jahren, ab. Aber „Hausarrest über drei, vier Tage“ als „Form der Grenzziehung“ könne er sich vorstellen.
Oxonitsch: „Nur mit Gerichtsbeschluss“
Allerdings nur bei unter 14-Jährigen (dort, wo die Justiz nicht zugreifen kann) und nur, wenn andere sozialpädagogische Maßnahmen nicht greifen. Zudem müsse ein Gerichtsbeschluss für den Freiheitsentzug vorliegen. Betroffen sein könnte etwa ein 13-Jähriger, der die körperliche Sicherheit seiner eigenen Sozialarbeiter gefährdet. Bei straffälligen über 14-Jährigen spricht sich Oxonitsch dafür aus, dass Alternativen zur U-Haft eingeführt werden. Jugendrichter schlagen hier etwa betreute und gesicherte Wohngemeinschaften vor.
Was meinen andere Bundesländer? Schließlich ist Jugendhilfe Ländersache. Deshalb erklärte Justizminister Wolfgang Brandstetter anlässlich der eingangs erwähnten U-Haft-Fälle, er wolle einen „Schulterschluss“ mit den Ländern vollziehen. „Die Presse“ fragte exemplarisch nach.
Am mutigsten erwies sich Tirol: „In bestimmten Fällen würde ich mir wünschen, dass man Kinder bzw. Jugendliche zu ihrem eigenen Schutz ein paar Tage anhalten kann.“ Diesen Vorschlag bringt die Leiterin des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe in Innsbruck, Gabriele Herlitschka. Für solche – grundrechtlich heikle – Zwangsmaßnahmen müsse zunächst das Bundesgrundsatzgesetz zur Jugendwohlfahrt geändert werden. Prinzipiell aber meint die Amtsleiterin: „Ich bekenne mich zum Freiwilligkeitsgebot.“ Abgesehen von den zu diskutierenden Zwangsmaßnahmen solle die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe auch weiterhin ohne Zwang funktionieren.
Jung, amtsbekannt, mit Drogenproblem
In welchen Einrichtungen nun derartige Anhaltungen stattfinden könnten, sei noch zu überlegen, so Gabriele Herlitschka. Räumlichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe, beispielsweise Wohngemeinschaften, kämen dafür ebenso infrage wie etwa (geschlossene) psychiatrische Abteilungen. Wichtig sei „entsprechende Ausstattung“. Konkret: Eine medizinische Überwachung sei ebenso notwendig wie ein „Sicherheitsnetzwerk“. Letzteres sei nötig, da jene Kinder/Jugendliche, für die eine solche Anhaltung sinnvoll sei, in der Regel einer Selbstgefährdung ausgesetzt seien. Sie denke hier an junge, amtsbekannte Leute, an solche, „die man kennt“, von denen man wisse, dass sie etwa ein Alkohol- und/oder ein Drogenproblem hätten.
Indessen spricht sich Herlitschka bei jenen Gruppierungen junger Nordafrikaner, die sich im Drogenhandel betätigen und speziell in Innsbruck (also in einer auf einer Nord-Süd-Achse liegenden Stadt) vorzufinden seien, gegen zwangsweise Anhaltungen aus. Diese Menschen seien gleichsam „auf der Durchreise“, seien amtlich zu wenig bekannt, um sie einschätzen zu können. Daher gehöre diese Problematik anders gelöst.
Während die Leiterin des Amtes für Jugend und Familie in Graz, Ingrid Krammer, auf „Presse“-Anfrage keine Stellungnahme abgeben wollte, sprach sich die Chefin der oberösterreichischen Kinder- und Jugendhilfe, Gabriele Haring, gegen geschlossene Einrichtungen aus. „Solange es im Bereich der Justiz keine ausreichenden Rahmenbedingungen gibt, ist es auch nicht Sache der Kinder- und Jugendhilfe, hier Ersatz anzubieten“, erklärte Haring, bekundete aber ihre Bereitschaft, mit der Justiz zu kooperieren.
Wie es weitergeht, hängt auch von tagesaktuellen Entwicklungen ab; ein Aufflammen der Debatte ist programmiert: Kommenden Mittwoch (26.Februar) steht erneut das eingangs erwähnte Mädchen als gewerbsmäßige Diebin vor dem Strafrichter.
AUF EINEN BLICK
Gegen Unmündige (bis zum 14.Geburtstag) gab es 2012 (Zahl für 2013 steht aus) bundesweit 6513 Anzeigen. Tendenz vergangener Jahre: steigend. Strafgerichten sind bei unter 14-Jährigen die Hände gebunden. Strafmündig ist man erst ab 14. Dann gilt man als Jugendlicher. Von 18 bis 21 als „junger Erwachsener“. Aktuell befinden sich unter den bundesweit insgesamt gut 9000 Inhaftierten etwa 540 (Zahl schwankt täglich) Jugendliche und „junge Erwachsene“. Bei Menschen unter 14 wird derzeit eine verstärkte Rolle der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. An einer zwangsweisen Unterbringung scheiden sich die Geister.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.02.2014)