Dienstauto: Was Minister dürfen

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Für 600 Euro im Monat dürfen sich Minister privat chauffieren lassen. Regeln über Angehörige fehlen im Gesetz. Laut internen Regeln ist es aber tabu, Verwandte führen zu lassen.

Wien. Überließ Doris Bures ihren Dienstwagen heimlich Angehörigen? Diese Frage beschäftigt nach einer Anzeige gegen die Verkehrsministerin die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Laut der Anzeige sollen private Fahrten von Verwandten nämlich auch nicht dokumentiert, also verschleiert worden sein.

Eine Sprecherin von Bures dementierte alle Vorwürfe. Die Ministerin sah sich aber schon vor zwei Jahren ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt. Damals soll sich eine Angehörige samt Begleitung vom Chauffeur der Ministerin zu einer Weinverkostung führen haben lassen.

Doch wie sieht die Rechtslage aus? Während Gesetze regeln, wer einen Dienstwagen erhält, wird es bei der privaten Nutzung schwieriger. Auch diese wird gesetzlich zwar gestattet, wenn der Politiker dafür etwas bezahlt. Doch wo beginnt privat und wann dürfen Angehörige im Dienstwagen fahren? „Es gibt dazu keine gesetzlichen Vorschriften“, sagt Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Professorin an der Universität Wien. Man müsse daher zur Frage der Rechtmäßigkeit interne Regeln heranziehen.

Diese Regeln sind etwa im Parlament klar: Die Dienstwagen samt Chauffeur – sie gebühren den drei Präsidenten des Nationalrates sowie dem Präsidenten des Bundesrates – dürfen grundsätzlich nur für berufliche Zwecke verwendet werden, sagt Rudolf Gollia von der Parlamentsdirektion. Wer den Dienstwagen außerhalb beruflicher Termine nutzen will, muss dafür monatlich einen Privatanteil zahlen. Die persönliche Nutzung steht aber nur dem Politiker selbst offen: „Eine Nutzung durch Angehörige ist nicht vorgesehen“, sagt Gollia im Gespräch mit der „Presse“.

Fahrt in die Arbeit ist privat

Was in der Praxis zulässig ist oder nicht, erläutert das Justizministerium. Minister Wolfgang Brandstetter zahlt 600 Euro monatlich, um das Dienstauto privat nutzen zu dürfen (1,5Prozent des Anschaffungspreises des Dienstwagens, dies ist im Bezügegesetz geregelt). Durch die Bezahlung hat der Minister auch das Recht, von seinem Wohnsitz im Waldviertel ins Ministerium geführt zu werden (der Weg in die Arbeit gilt nämlich nicht als berufliche Fahrt). Angehörige dürften auf diesen privaten Fahrten auch mitfahren, aber nur, wenn der Minister ebenfalls an Bord ist, erklärt ein Sprecher Brandstetters. Einen Verwandten allein chauffieren lassen dürfe man nicht. Es sei denn, es liege ausnahmsweise ein beruflicher Grund dafür vor. Etwa, wenn die Ehefrau zum Juristenball gebracht würde, auf dem sie mit dem Minister Repräsentationsaufgaben übernimmt.

Auch eine Sprecherin von Bures hatte betont, dass Verwandte zumindest nie ohne Ministerin im Auto gewesen seien. Dienstwagen stehen neben Ministern und Staatssekretären auch noch dem Bundespräsidenten und dem Präsidenten des Rechnungshofes und Landeshauptmännern zur Verfügung.

Rätseln über Zahl aller Autos

Wer herausfinden will, wie viele Dienstwagen für Politiker es gibt, hat es schwer. Die Bundesbeschaffungsagentur nennt auf Anfrage keine Zahlen. Auch im Finanzministerium betont man, keinen Überblick über alle Ministerien zu haben, über das eigene Ressort gibt man aber Auskunft: So gebe es neben den Wagen für Minister und die zwei Finanz-Staatssekretäre noch drei zusätzliche. Sie werden etwa für Transporte bei Staatsbesuchen eingesetzt. Ein Fahrtenbuch ist für alle Autos vorgesehen. Vizekanzler Michael Spindelegger nutze seinen Wagen aber nie privat. Das Kanzleramt äußerte sich auf „Presse“-Anfrage nicht zum Thema.

Die Dienstwagen der Politiker sind in der Regel BMWs. Manche Volksvertreter fielen in der Vergangenheit aber mit Sonderwünschen auf: Kurzzeit-Justizminister Michael Krüger (FPÖ) wollte im Jahr 2000 unbedingt einen Jaguar. 2009 sollte Claudia Bandion-Ortner für Aufregung sorgen, weil sie eine Sondergenehmigung beantragte, um auf Busspuren fahren zu dürfen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.02.2014)

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