Jenes Mädchen, das die Justiz in Sachen Strafmündigkeit an ihre Grenzen geführt hatte, wurde am Mittwoch verurteilt. Die Hintermänner sind in Freiheit.
Wien. Sie ist Täterin und Opfer zugleich: Jenes Mädchen, deren Fall gleich zwei Grundprobleme der Strafverfolgung beleuchtet. Zum Ersten wurden die Schwierigkeiten der Justiz im Umgang mit jungen Verdächtigen deutlich, deren Alter man nicht kennt. Grundfrage: Ist der oder die Verdächtige überhaupt strafmündig? Zum Zweiten zeigten sich Hürden, vor denen die Polizei steht: Organisierte Diebesbanden – im konkreten Fall eine in Wien aktive Gruppe aus Bosnien – auszuschalten, gleicht einer Sisyphusarbeit und bringt allenfalls Teilerfolge. Hintermänner sind kaum greifbar.
Aber zurück zu dem Mädchen – zu einem Mädchen, das als Täterin gesehen werden muss: Am Mittwoch wurde die junge Verdächtige, die laut zahnmedizinischem Gutachten mindestens 17,8 Jahre alt ist, von der Justizwache zum Prozess im Straflandesgericht Wien vorgeführt. Die zierliche, schüchtern wirkende Person, die am 22. Jänner in U-Haft genommen wurde, hatte 14-fachen gewerbsmäßigen Diebstahl, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Urkundenunterdrückung und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel (also etwa Wegwerfen von Kreditkarten) zu verantworten.
Sie gestand, ohne eine genaue Anzahl ihrer „Angriffe“ (Juristenjargon) zu nennen, in U-Bahnen Fahrgäste bestohlen zu haben. Dabei war sie mehrfach mit einem jungen Burschen unterwegs, der (wie berichtet) bereits freigesprochen werden musste. Bei ihm konnte nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass er überhaupt schon strafmündig, also mindestens 14 Jahre alt, ist. Die beiden stammen aus Bosnien. Sie gaben an, ebendort in einer Roma-Siedlung gelebt zu haben. Ihre Eltern sind für die Behörden nicht greifbar.
Nach den Festnahmen im Jänner wanderten beide Verdächtige in U-Haft. Alles drehte sich um die Frage der Strafmündigkeit. Das Mädchen hatte bei der Polizei erst gemeint, es sei erst 13, wollte aber während der Befragung eine Zigarette rauchen (die Packung hatte sie selbst dabei). Auf Einwand der Beamten, dass dies einem Kind nicht gestattet sei, erklärte die Verdächtige laut übereinstimmenden Angaben von Polizei und Dolmetscherin, sie sei in Wahrheit 16.
Das Gericht folgte nun dem Zahngutachten und stufte das Mädchen jedenfalls als strafmündig ein. In der Verhandlung wunderte sich die Verdächtige, dass dies überhaupt zur Debatte stand. Sie selbst erklärte Richterin Martina Frank, dass sie doch schon 14 sei. Ein Schuldspruch war damit unausweichlich. Neun Monate Haft wurden es. Acht Monate davon erhielt „die junge Dame“, wie die Richterin sagte, auf Bewährung. Ein Monat wurde unbedingt verhängt.
Wurde Beute auf Befehl abgeliefert?
Da der unbedingte Strafteil durch die U-Haft als verbüßt gilt und das Urteil auch bereits rechtskräftig ist, kam das Mädchen umgehend auf freien Fuß. Ob es vorerst in Obhut des Jugendamts bleibt, muss abgewartet werden. Gegen ihren Willen kann die Verurteilte nicht festgehalten werden. Zum Vergleich: Der erwähnte Bursche kehrte dem Jugendamt sehr rasch den Rücken.
Auf die Frage, was das Mädchen mit der Beute, insgesamt um die 2000 Euro gemacht habe, hieß es: „Ich habe mir Kleidung beim H&M gekauft. Ich habe mir gekauft, was mir gefallen hat.“ Auch sei sie im Kino gewesen. Welchen Film sich die nur Bosnisch sprechende Jugendliche angeblich angesehen haben will, fragte die Richterin allerdings nicht. Anklage, Verteidigung und auch das Gericht gingen letztlich davon aus, dass die jungen Bandenmitglieder den Großteil ihrer Beute abliefern müssen. Damit ist nun die zweite Rolle der Verurteilten angesprochen: die Opferrolle. Gewissermaßen, so die Richterin in der Urteilsbegründung, sei auch die Verurteilte ein Opfer. Denn: „Im Hintergrund steht offensichtlich eine große Gruppe Erwachsener“, diese würde gezielt junge Menschen einsetzen, „die vom Aussehen her unmündig sein könnten“.
Verurteilte will die Mutter suchen
Zwei ermittelnde Polizisten sagten als Zeugen, dass die Gruppierung, der das Mädchen angehört, schon 2006 in Österreich aktiv war– damals als Gruppe, bestehend aus Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern. Seit 2012 trete diese kriminelle Vereinigung gezielt so auf, dass nur Kinder bzw. Jugendliche Diebstähle begehen, während die Hintermänner im Schatten blieben.
Was sie denn nun tun werde, fragte die Richterin das Mädchen. Antwort: „Ich werde meine Mutter suchen.“ Richterin: „Wie wollen Sie Ihre Mutter denn finden? Wien ist ja nicht so klein.“ Antwort des mit den Tränen kämpfenden Mädchens: „Ich weiß es nicht.“
AUF EINEN BLICK
Als Mitglied einer kriminellen – auf Taschendiebstähle spezialisierten – Organisation wurde am Mittwoch im Grauen Haus in Wien eine aus Bosnien stammende Jugendliche zu neun Monaten Haft rechtskräftig verurteilt. Der Großteil der Strafe, acht Monate, wurde bloß bedingt verhängt. Der Rest ist durch die bisherige U-Haft verbüßt, das Mädchen ist daher wieder in Freiheit. Der Fall hat eine Debatte über die Probleme bei Feststellung der Strafmündigkeit ausgelöst und wirft ein Schlaglicht auf Banden, die gezielt junge Menschen einsetzen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.02.2014)