Strasser: "Vielleicht wollte mich der Nachrichtendienst als Geisel"

PROZESS GEGEN ERNST STRASSER IN DER LOBBYISTENAFFAeRE
PROZESS GEGEN ERNST STRASSER IN DER LOBBYISTENAFFAeREAPA/GEORG HOCHMUTH
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TickerEx-Minister Strasser steht wegen der Lobbyisten-Affäre erneut vor Gericht. DiePresse.com berichtete live aus dem Wiener Straflandesgericht.

Der Prozess gegen den ehemaligen VP-Innenminister und EU-Parlamentarier Ernst Strasser wird seit Dienstag neu aufgerollt. Die Anklage wirft ihm vor, als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten zugesagt zu haben, für 100.000 Euro EU-Richtlinien in ihrem Sinne zu beeinflussen. Der Verdacht lautet auf Bestechlichkeit. "Ein EU-Abgeordneter darf nicht seine Arbeit und seine Stimme im Parlament für Geld verkaufen", betonte Oberstaatsanwältin Alexandra Maruna in ihrem Eröffnungsplädoyer.

Strasser, der wegen eines Skiunfalls auf Krücken ins Gericht kam, bekannte sich erneut "nicht schuldig". Sein Verteidiger Thomas Kralik relativierte die bisherige Verteidigungslinie, dass der Ex-Politiker die vermeintlichen Lobbyisten für Geheimdienstmitarbeiter gehalten habe und sie enttarnen wollte: "Die Agentengeschichte war etwas überspitzt formuliert, aber im Kern trifft sie die Befürchtungen, die Strasser hatte." Der Angeklagte selbst lieferte in seiner Befragung dann aber neue "Agentengeschichten": "Vielleicht wollte mich der Nachrichtendienst als Geisel", meinte er.

Wiederholt betonte Strasser, den vermeintlichen Lobbyisten nur für "allgemeine Beratung" zur Verfügung gestanden haben zu wollen. Richterin Helene Gnida hielt ihm Gesprächspassagen entgegen, in denen er etwa anbietet, mit dem für eine EU-Richtlinie zuständigen Berichterstatter zu sprechen. Das habe er nur "aus Höflichkeit" gesagt, erwiderte der Ex-Abgeordnete.

Karas: "Noch nie so eine Einflussnahme erlebt"

Als Zeuge befragt wurde am Dienstag der ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament, Othmar Karas. Er hielt seine belastende Aussage vom ersten Prozess aufrecht, nämlich, dass er "noch nie einen derartigen Versuch der Einflussnahme eines Abgeordneten erlebt" habe. Er habe die von Strasser übermittelten Änderungsvorschläge für die Anlegerschutzrichtlinie aber verworfen, weil diese den Unternehmern statt den Anlegern genutzt hätten.

Im Jänner 2013 war Strasser in erster Instanz zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Im November 2013 hob der Oberste Gerichtshof das Urteil auf und verwies es zurück an die erste Instanz. Aus Sicht des OGH wurde im Schuldspruch nicht ausreichend klargestellt, ob Strasser das Geld für die Beeinflussung einer konkreten EU-Richtlinie gefordert hat.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Eine frühere Karas-Mitarbeiterin soll als Zeugin befragt werden. Danach werden im Großen Schwurgerichtssaal die Video- und Telefonaufnahmen abgespielt, die Strasser belasten. Das Urteil wird für den 13. März erwartet. Bei einer Verurteilung drohen dem Ex-Politiker unter Bedachtnahme auf das Recht in Belgien und Großbritannien bis zu sieben Jahre Haft.

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