Burgtheater-Prüfung: Kulturminister beauftragt verschiedene Kanzleien

(c) Foto: Michael Himml
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Kulturminister Josef Ostermayer hat die Wirtschaftskanzlei DBJ mit diversen Gutachten beauftragt. Springer lässt die Kanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz ebenfalls prüfen. Der forensiche Bericht der KPMG wurde bereits geschwärzt online veröffentlicht.

Kulturminister Ostermayer, also formal gesehen das Bundeskanzleramt, hat die Wirtschaftskanzlei Dorda Brugger Jordis (DBJ) beauftragt, zu untersuchen, ob die Organe der Burg, konkret Matthias Hartmann und der Aufsichtsrat, arbeits-, schadensersatz- und gesellschaftsrechtliche Konsequenzen zu tragen haben.

Die Kanzlei DBJ berät das Burgtheater rechtlich schon seit vielen Jahren. Allerdings weder in gesellschafts- noch in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wie Partner Thomas Angermair gegenüber der "Presse" klarstellte. Für die Bundestheater-Holding sei er hingegen noch nie tätig gewesen. Der Arbeitsrechtsexperte kann im Kulturbereich auf Erfahrung verweisen. So hat er das Theater schon bei er Ausgliederung 1999 beraten. Auch die Wiener Symphoniker ziehen die Kanzlei - neben anderen - in Rechtsfragen heran. Angermair ist auch Anwalt der Arnold Schönberg und der Friedrich und Lilian Kiesler Privatstiftung. Auch deshalb sei man im Bundeskanzleramt auf die Expertise seiner Kanzlei aufmerksam geworden. Mit seiner Freundschaft zu Thomas Drozda, dem ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführer und Vorgänger von Silvia Stantejsky, habe seine Mandatierung überhaupt nichts zu tun, sagt der Rechtsanwalt.

KPMG wird gleich zweimal geprüft

DBJ hat aber auch zu klären, ob die KPMG eine Mitverantwortung trägt, zumal sie vor einem Jahr bei der Jahresabschlussprüfung für 2011/12 einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt hat. Gegenstand des aktuelle Prüfungsauftrag von Ostermayer ist jedoch nicht, ob auch PricewaterhousCoopers (PwC), jene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die den Jahresabschluss des Burgtheater die Jahre zuvor geprüft hat, Fehler unterlaufen sein könnten. Sie hatte die von dem Burgtheater praktizierte Methode, Sprechstücke über mehrere Jahre abzuschreiben, gut geheißen. Die KPMG tolerierte sie hingegen nicht, was anfänglich zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen der KPMG und der Geschäftsführung der Burg geführt hat. Die Spannungen klingen auch noch aus dem Vorwort des Geschäftsberichts, das Matthias Hartmann und Silvia Stantejsky gemeinsam unterschrieben haben, heraus: "Mit einer veränderten Abschreibungsmethodik wurde außerdem auf eine von den bisherigen Vorgaben radikal abweichende Bewertung der Produktionen durch die Wirtschaftsprüfung reagiert. Die deshalb erhöhte Abschreibung der Produktionen verursacht einen nicht liquiditätswirksamen Jahresfehlbetrag von 3,705 Millionen Euro, bzw. nach Auflösung der Kapitalrücklage und der Gewinnrücklage sowie der Gegenrechnung des Gewinnvortrags aus 2010/2011 von letztlich 3,653 Millionen Euro.

Doch auch PwC müssen sich diversen Fragen stellen, ließ Aufsichtsratsvorsitzender und Chef der Bundestheaterholding die "Presse" wissen. Die Kanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz, die schon bisher die Holding vertrat, soll den früheren Abschlussprüfer schriftlich mit Fragen zu ihrer Tätigkeit als Abschluss- und Gebarungsprüfer aller Gesellschaften des Bundestheaterkonzerns bis zum Geschäftsjahr 2010/11 konfrontieren. Weiters will die Holding, dass ihre Kanzlei - unabhängig von der von Ostermayer beauftragten - die KPMG unter die Lupe nimmt.

Und zu guter Letzt soll CMS auch die dienst- und vertragsrechtlichen Verantwortlichkeit der Geschäftsführung des Burgtheaters und ihrer allfälligen gesellschaftsrechtlichen Haftung in ihrem Rechtsgutachten klären. Die Holding habe zwar nicht die Geschäftsführung bestellt, diese Aufgabe fiele in das Ressort des jeweils zuständigen Ministers, jedoch den Vertrag mit Matthias Hartmann unterzeichnet. Daher hätte man auch sie den Auftrag erteilt.

Mittlerweile wurde auch der forensische Bericht der KPMG, wie Minister Ostermayer am Samstag angekündigt hatte, auf der Homepage der Bundestheater-Holding online gestellt.

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