EU-Wahl: Frist für Registrierung läuft noch eine Woche

AUSTRIA EU ELECTIONS
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Bürger anderer EU-Länder sind hierzulande nur nach Eintragung in die Wählerevidenz wahlberechtigt.

Wien. Die EU-Wahl findet zwar erst am 25.Mai statt. Wer allerdings nicht in seinem Heimatland lebt, muss schon jetzt die nötigen behördlichen Schritte erledigen, um wählen zu dürfen. In Österreich lebende Bürger aus anderen EU-Staaten müssen in der Europa-Wählerevidenz eingetragen werden; und für die Registrierung haben sie nicht mehr allzu viel Zeit: Stichtag ist der 11.März – also heute, Dienstag, in einer Woche. Das gilt prinzipiell auch für Auslandsösterreicher. Sie können aber im Zuge des Reklamationsverfahrens noch einen nachträglichen Eintrag veranlassen, wenn sie im Wählerverzeichnis feststellen, dass sie an ihrem Wohnsitz (bzw. letzten Wohnsitz in Österreich) nicht wahlberechtigt sind.

Wie die (in der EU lebenden) Auslandsösterreicher können auch hier lebende Bürger anderer EU-Länder selbst entscheiden, ob sie die Mandatare ihres Heimat- oder ihres Wohnsitzstaates wählen wollen.

Wahlkarte für Auslandsösterreicher

Einzureichen ist der „Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger, die innerhalb des Bundesgebietes ihren Hauptwohnsitz haben“ beim Gemeindeamt bzw. Magistrat der Wohnsitzgemeinde. Auslandsösterreicher brauchen eine Wahlkarte, um ihre Stimme per Briefwahl oder über eine österreichische Vertretungsbehörde abgeben zu können. Sie können die Zusendung beim Eintrag in die Wählerevidenz bestellen. Bei der EU-Wahl 2009 waren 30.393 Bürger aus anderen EU-Staaten in Österreich wahlberechtigt. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.03.2014)

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