347 Mal wurden die Bezüge wegen "gänzlicher Arbeitsunwilligkeit" komplett gestrichen. Die Zahl der Missbrauchsfälle ging leicht zurück.
Wien. 105.295-mal wurden im Vorjahr Empfängern von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe die Bezüge gesperrt. Um sechs Prozent öfter als im Jahr 2012. Sanktioniert wurde in mehr als der Hälfte der Fälle das Versäumen eines Kontrolltermins: Erscheinen Arbeitslose nicht zu einem vereinbarten Termin mit ihrem Betreuer des Arbeitsmarktservice (AMS), kann das Arbeitslosengeld gestrichen werden, bis der Kontakt wieder aufgenommen wird. Laut Angaben des AMS dauern solche Sperren in der Regel nur wenige Tage. Im Vorjahr wurden solche Strafen 56.054-mal verhängt.
Laut Arbeitsmarktservice betreffen 15 Prozent aller verhängten Sanktionen "eigentliche Missbrauchsfälle": Die Sperren wegen Verweigerung oder Vereitelung einer Arbeitsaufnahme oder Schulung sanken um 3,4 Prozent auf 15.816 Fälle. Beim ersten Mal wird das Arbeitslosengeld für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen eingestellt. Wer gänzlich arbeitsunwillig ist, dem werden die Bezüge komplett gestrichen. 2013 wurden Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe 347-mal wegen Arbeitsunwilligkeit eingestellt, das sind im Vergleich zum Jahr davor 140 Fälle mehr.
Durch das höhere Arbeitskräfteangebot im Vorjahr - unter anderem wegen höherer Frauenerwerbsbeteiligung und Zuwanderung - standen den Unternehmen mehr qualifizierte und, so das AMS, motivierte Arbeitskräfte zur Verfügung. Daher habe es laut AMS-Chef Kopf von den Betrieben weniger Rückmeldungen gegeben, die Anlass zu Sanktionen wegen Missbrauchs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gewesen seien.
(APA/Red.)