Anita Landgraf: "Wir schießen uns ins Knie"

Anita Landgraf
Anita LandgrafDie Presse
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Die Zunft der Spieleautoren kämpft darum, rechtlich eindeutig als Schöpfer ihrer Werke anerkannt zu werden. Der Weg dahin ist allerdings noch weit.

Es ist eine Gratwanderung, ein Gesellschaftsspiel zu entwickeln – schon allein aus urheberrechtlicher Sicht: Als Josef Friedrich Schmidt vor 100 Jahren in München eines der erfolgreichsten Brettspiele der Geschichte, „Mensch ärgere Dich nicht“ in Serienfertigung gab, war das nicht viel mehr als die schamlose Kopie des englischen „Ludo“ – das wiederum auf verschiedenen Variationen des indischen „Pachisi“ basierte (eine Geschichte dazu finden Sie im aktuellen „Spectrum“).

Womit das Thema Urheberrecht im Spieldesign zwar zeitlos ist – aber dieser Tage flammt die Diskussion darüber neu auf: Ermutigt durch den Erfolg den „German Games“, also die klassische Art europäischer Gesellschaftsspiele, in den vergangenen Jahren auf der ganzen Welt gefeiert haben, hat die „Spieleautorenzunft“ (SAZ) vor einigen Wochen einen offenen Brief aufgesetzt, einen „Forderungskatalog“. Die SAZ ist ein in Deutschland ansässiger Zusammenschluss von rund 400 Spieleautoren aus ganz Europa.

Dieser Forderungskatalog richtet sich vorrangig an den neuen deutschen Bundestag, aber die grundsätzlichen Forderungen darin seien auch international relevant, schreibt Walter Schranz, Vertreter der SAZ in Österreich: „Genauso wie bei Büchern, Filmen und Musik stehen hinter der Entwicklung von Spielen Personen. Den kreativen Köpfen hinter den Spieleideen sollte endlich die Bedeutung zuerkannt werden, die sie für die Entwicklung von Spielen haben.“ Schranz, Mitglied der Wiener Spiele Akademie, des wichtigsten Gesellschaftsspielvereins der Bundeshauptstadt, weiß, wovon er spricht: Er hat bereits selbst mehrere Spiele erfunden, darunter das Kartenspiel zum Ken-Follett-Bestseller „Die Tore der Welt“.

Vordergründig geht es bei dem Anliegen der Autoren um rechtliche Klarstellungen in einem eher abstrakten Konflikt mit der Vereinigung der deutschen Spieleverlage. Denn während sich zwar ein Spielname markenrechtlich schützen lässt, eine bestimmte Spielanleitung und das Design eines Bretts dem Urheberrecht unterliegt, sind Spielmechaniken eine rechtliche Grauzone – konkret geht es etwa um die Frage, wie viele Zusatzregeln zu der Grundidee „wirf einen Würfel und fahre x Felder“ hinzutreten müssen, um die „Schöpfungshöhe“ zu erreichen. Diese gilt als ausschlaggebend für Urheberrechtsschutz – womit dann unter anderem auch das ewige Recht auf Nennung des Namens des Autors verbunden wäre. Obwohl in den vergangenen Jahren tausende neue Titel erschienen sind, wurden solche Fragen bisher noch nicht ausjudiziert – weswegen die SAZ jetzt darauf hofft, dass die Gesetzgeber das Urheberrecht explizit auch auf Spiele ausdehnen.


Kampf um Anerkennung.
Im Hintergrund geht es aber um etwas ganz anderes – nicht um die Gefahr, dass eine originelle Spielidee ganz brutal durch einen anderen Autor „gestohlen“ wird, diese ist eher überschaubar: In der Spielemacherszene (in Wien sind das nicht mehr als ein paar Dutzend Menschen) kennt jeder jeden. Es geht vielmehr um die Anerkennung des Mediums Spiel als eigenständige, oft über Jahre dauernde, Leistung – und damit mehr Gewicht für die Autoren.

„Im Moment schießt sich die Branche selbst ins Knie“, findet Anita Landgraf, „weil sie ihre Autoren nicht inszeniert wie andere Branchen, die Werke stark personalisieren.“ Landgraf ist Geschäftsführerin der Spieleagentur „White Castle“. In ihrem Büro im Museumsquartier ist sie die Schnittstelle zwischen Spieleautoren und -verlagen: White Castle sichtet Spieleideen der Autoren, gibt Verbesserungsvorschläge und versucht, sie über Messen und persönlichen Kontakt mit Verlagen in die Produktion zu bringen – und die besten Konditionen für die Autoren herauszuholen. Umgekehrt findet sie Autoren für Firmen, die ein Promotion-Spiel auflegen wollen, zuletzt etwa für das „Bahnbau-Spiel“ der Wiener Linien.

Alles in allem keine einfache Aufgabe, denn jeder Spieleverlag bekommt deutlich mehr Spielvorschläge eingereicht als er publizieren kann, was die Verhandlungsposition der Spieleautoren nicht gerade verbessert, wenn es etwa um Geltendmachung ihrer Urheberrechte – insbesondere jenes auf Namensnennung – geht.

Traditionell sind es im deutschsprachigen Raum vor allem die Markennamen und Spieletitel, mit denen die Verlage ihre Spiele bewerben. Die „großen Namen“, deretwegen sich Gesellschaftsspiele verkaufen lassen und die in der Folge auch groß auf die Packung gedruckt werden, kann man an einer Hand abzählen: Reiner Knizia zählt mit seinen mathematischen Mechanismen zu den großen Stars der Szene, ebenso Klaus Teuber, der bis heute gut vom Erfolg seiner „Siedler von Catan“ leben kann, aber sonst?

„Wien ist eigentlich ein sehr kreatives Fleckerl für Spieleautoren“, sagt Landgraf; hier arbeitet zum Beispiel der produktivste österreichische Autor Arno Steinwender („Deukalion“), hier hat Ex-Ö1-Redakteur Paul Catty „Activity“ erfunden, zuletzt hat White Castle auch ein Spiel („Coconuts“ von Walter Schreiber) nach Südkorea vermittelt, das dort im Weihnachtsgeschäft besonders gut gelaufen ist.


Asymetrische Beziehung.
Trotzdem wissen Szenekenner immer wieder von Fällen zu berichten, in denen Verlage Spieleautoren aufgefordert hätten, darauf zu verzichten, als Schöpfer eines Spiels genannt zu werden – etwa, weil das ein bestimmter Lizenzvertrag, unter dem das Spiel erscheinen soll, nicht vorsieht. Besonders Autoren, die auf das Honorar für ihre Spiele angewiesen sind – üblich sind eine einmalige Vorauszahlung sowie eine Beteiligung am Verkaufspreis im einstelligen Prozentbereich – seien aber immer wieder bereit, solche Angebote anzunehmen.

Verschärft wird die Frage nach der Originalität im Spieldesign noch einmal dadurch, dass der Wunsch nach Neuem nur sehr eingeschränkt ausgeprägt sei, erklärt Landgraf: „Verlage sagen zwar, sie hätten gerne etwas Innovatives – aber andererseits etwas, das der Spieler schnell begreift, das ihm auf den ersten Blick bekannt vorkommt“ – etwa, weil er ähnliche Mechanismen schon anderswo kennengelernt hatte.

Es muss ja nicht unbedingt noch eine „Mensch ärgere Dich nicht“-Variante sein.

Aufstand der Spieleautoren

Die Spieleautorenzunft beklagt in einem offenen Brief an den neuen deutschen Bundestag, dass Gesellschaftsspiele immer noch nicht als vollwertiges Kulturgut anerkannt sind – und fordert: erstens, eine Stärkung des Urheberrechts, zweitens, die explizite Anwendung des Urheberrechts auf Spiele bzw. ihre Autoren, drittens, klare Sozialversicherungsregeln, viertens, die Aufnahme von Spielen in die Nationalbibliothek und fünftens, ein Abweichen davon, dass der deutsche Koalitionspakt nur digitale Spiele fördern will.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.03.2014)

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