Steuerberater Dietrich Birnbacher kassierte ein Millionenhonorar beim Hypo-Verkauf. Das Geld sollte teils an BZÖ und ÖVP fließen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheidet heute, Dienstag, über Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen zu den erstinstanzlichen Urteilen in der Causa Birnbacher. Die Angeklagten - Steuerberater Dietrich Birnbacher, der frühere Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz sowie die Ex-Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander - waren 2012 der Untreue schuldig gesprochen worden.
Das Gericht in Klagenfurt sah es als erwiesen an, dass Ex-Landesrat Martinz - gemeinsam mit dem später verstorbenen früheren Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider - den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher dazu instrumentalisieren wollten, beim Verkauf der Hypo-Anteile des Landes Kärnten an die BayernLB Geld für die eigenen Parteien - ÖVP bzw. BZÖ - abzuzweigen. Laut Urteil entstand der später notverstaatlichten Bank ein Schaden von 5,7 Mio. Euro.
Birnbacher, als einziger der Riege geständig, wurde zu drei Jahren, zwei davon auf Bewährung, verurteilt. Er hat gegen den Strafausspruch berufen. Martinz bekam fünfeinhalb Jahre Haft, die Mitangeklagte Megymorez und Xander erhielten drei bzw. zwei Jahre. Sie haben Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen gegen die Sprüche eingebracht.
Die Verhandlung beim OGH beginnt um 10.00 Uhr. Die Generalprokuratur hat dem OGH die Abweisung der Nichtigkeitsbeschwerden zu den Urteilen empfohlen.
(APA)