Ticker Auch in der Prozess-Neuauflage sprach das Gericht Ex-Minister Strasser wegen Bestechlichkeit schuldig. Das Strafmaß wurde jedoch leicht reduziert. DiePresse.com berichtete live aus dem Gericht.
„Wenn man ein Kartenhaus aufbaut, muss man den Strafrichter von vorne bis hinten durchführen und es darf nichts passieren. Wenn das Kartenhaus schon im Vorzimmer zu bröckeln beginnt und im Wohnzimmer zusammenbricht, ist klar, dass die Schutzbehauptung nicht schlüssig ist." Richterin Helene Gnida verkündete am Donnerstagabend den Schuldspruch gegen den früheren Innenminister und EU-Abgeordneten Ernst Strasser. Das verhängte Strafmaß von 3,5 Jahren Haft liegt geringfügig unter dem ersten Urteil im Bestechlichkeits-Prozess im Jahr 2013.
Es sei erwiesen, dass sich der 57-Jährige gegenüber als Lobbyisten getarnten Journalisten zur Einflussnahme auf EU-Richtlinien bereit erklärt und dafür 100.000 Euro Jahreshonorar gefordert habe, sagte die Richterin. Strasser meldete umgehend Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Strasser, der sich im Verlauf der Verhandlung stets „nicht schuldig" bekannt hatte, verließ wortlos den Großen Schwurgerichtssaal. Auch die Staatsanwaltschaft gab keine Stellungnahme ab.
Im Vorjahr war Strasser zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil jedoch wegen Begründungsmängeln im November auf und verwies es an die erste Instanz zurück.
Der Live-Ticker zum Nachlesen: