Gleich mehrere Bundesbedienstete haben Beschwerde gegen Verschärfungen bei der Hacklerpension seit Anfang 2014 eingebracht. Nun ist der Verfassungsgerichtshof am Zug. Die Regierung muss jedenfalls bangen.
Wien. Während die Bundesregierung mitten in den Turbulenzen um die Auflösung der Hypo Alpe Adria steckt, braut sich schon das nächste Ungemach über SPÖ und ÖVP zusammen. Es geht um die Anfechtung des seit heuer erschwerten Zugangs zur Hacklerfrühpension. Einige Fälle von öffentlich Bediensteten, die von der Beamtengewerkschaft juristisch unterstützt werden, liegen bereits beim Verfassungsgerichtshof.
Nicht nur die Betroffenen blicken der Entscheidung des Höchstgerichts bange entgegen, sondern auch die Regierung. Wird die Verschärfung gekippt, bricht der Koalition ein Kernstück zur Eindämmung der Frühpensionen und damit für Einsparungen in den Budgets der kommenden Jahre weg.
Alles dreht sich um die Frage, ob der Eingriff bei den Pensionen so abrupt und weitreichend ist, dass damit der Vertrauensschutz für Betroffene verletzt wurde. Mit Jahresbeginn 2014 wurde der Zutritt in den vorzeitigen Ruhestand massiv erschwert. Das passiert, indem das Antrittsalter zur Hacklerfrühpension sowohl in der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG, Selbstständige, Bauern) als auch für Bundesbedienstete (Beamte und Vertragsbedienstete) im Zuge des Sparpakets Ende 2011 schlagartig mit Geltung ab Anfang 2014 um zwei Jahre angehoben wurde.
Ab dem Jahrgang 1954
Das brachte für männliche und weibliche Beamte eine Erhöhung des Zugangsalters von 60 auf 62 Jahre. Betroffen davon sind alle, die ab 1. Jänner 1954 oder später geboren wurden. Gleiches gilt für Männer im ASVG-System. Für Frauen im ASVG liegt seither das Alter bei 57 Jahren (bisher 55) als Voraussetzung eine Hacklerpension. Betroffen sind Frauen, die ab 1. Jänner 1959 oder später geboren wurden.
Die Regierung hatte das Inkrafttreten der Verschärfungen bis nach das Ende der Legislaturperiode 2013 aufgeschoben. Seit Beginn 2014 gelten bei der Hacklerpension auch Abschläge, die zu einer Kürzung der Pension führen.
Die Regierung, voran Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ), stehen auf dem Standpunkt, dass dieser gesetzliche Schritt zulässig ist und der Vertrauensschutz nicht verletzt wird. Verfassungsexperten haben schon 2011 gewarnt, eine schlagartige Anhebung sei „problematisch". Die Anhebung für Personen ab einem bestimmten Stichtag dürfte noch kein Problem sein. Erschwerend kommen jedoch die Einbußen bei der Pension hinzu.
Überraschend kommt die Anfechtung nicht. Der Chef der Beamtengewerkschaft, Fritz Neugebauer, hat dies nach dem Nationalratsbeschluss 2011/12 angekündigt. Wie der „Presse" am Dienstag in der Beamtengewerkschaft erläutert wird, liegen nach Durchlaufen des Instanzenzuges seit Spätherbst 2012 bereits mehrere Beschwerdefälle beim Verfassungsgerichtshof. Es handelt sich um Bedienstete aus dem Innen-, Verteidigungs- und dem Unterrichtsministerium.
Ein paar Minuten entscheiden
Wie war das vor dem Start der Erhöhung 2014 möglich war? Betroffene, die 1954 geboren wurden, haben schon Anfang 2013 bei ihren Dienststellen einen Antrag auf Ruhestandsversetzung ab dem 60. Lebensjahres ab 2014 gestellt. Solche Anträge können ein Jahr früher gestellt werden. In einem Fall wurde der Betroffene sogar wenige Minuten nach Mitternacht 1954 geboren - und muss nun zwei Jahre länger auf die Hacklerpension warten.
(Presse Print, 12.03.2014)