Der Kärntner Landesholding könnte es gelingen, Geld von Jörg Haiders Familie zu erhalten, sagt Zivilrechtsexperte Kletečka. Alle Beteiligten können zudem zivilrechtlich zur Haftung herangezogen werden.
Wien. Während die Höchstrichter am Dienstag über die Schuld der Angeklagten wegen des überteuerten Hypo-Gutachtens befanden, werden in Kärnten bereits neue – zivilrechtliche – Schritte angedacht, und zwar gegen die Erben von Jörg Haider. Die Kärntner Landesholding erwägt, die Witwe Haiders sowie seine beiden Töchter, darunter die BZÖ-Politikerin Ulrike Haider-Quercia, mit Schadenersatzforderungen zu konfrontieren. So habe bereits das Erstgericht „Haider und damit quasi einen Toten mitverurteilt“, erklärte die Holding dem „Kurier“.
Das könne man natürlich nicht so sagen, meint Schadenersatzexperte und Universitätsprofessor Andreas Kletečka im Gespräch mit der „Presse“. Schließlich sage ein strafrechtliches Urteil nur etwas über tatsächlich Angeklagte aus. Sollte man aber durch die im Strafprozess aufgekommenen Beweise darlegen können, „dass Haider rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat“, stünden die Chancen auf eine erfolgreiche Zivilklage gegen die Haider-Erben gut. Schadenersatzansprüche gegen den Nachlass seien möglich, betont Kletečka. Wobei die Haider-Erben maximal mit jener Summe haften, die sie geerbt haben (denn die Erben gaben nur eine sogenannte bedingte Erbantrittserklärung ab).
Die Landesholding hatte sechs Mio. Euro für ein Gutachten des Steuerberaters Dietrich Birnbacher, das nur 300.000 Euro wert war, gezahlt. Ein Teil des Honorars war für Parteienfinanzierung gedacht. Die (noch lebenden) Verantwortlichen wurden nun auch vom Höchstgericht strafrechtlich verurteilt (Untreue). Alle Beteiligten können zudem zivilrechtlich zur Haftung herangezogen werden (Birnbacher zahlte bereits einen Teil).
Bei einer erst jetzt einzubringenden Zivilklage gegen die Haider-Erben müsste man auf die Verjährungsfrist achten: drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Dass zwei Vorstände der Kärntner Landesholding an der Affäre mitwirkten und früh vom Schaden wussten, dürfe der Holding dabei nicht auf den Kopf fallen, sagt Kletečka. Die Verjährungsfrist laufe erst ab dem Zeitpunkt, als dem neuen Vorstand der Holding klar wurde, dass Haider Schuld tragen könnte.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.03.2014)