Österreichs wieder entdeckte Sonnensteuer

APA/dpa/Roland Weihrauch
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Energie. Wer Strom aus seiner Solaranlage verbraucht, soll dem Finanzamt dafür künftig 1,5 Cent je Kilowattstunde
Energieabgabe zahlen, klagt die Branche. Ganz neu ist das nicht. Die Steuer gibt es lange, sie wurde nur gerne „vergessen".

Wien. Am gestrigen Mittwoch startete der Klima- und Energiefonds seine diesjährige Fotovoltaik-Förderaktion. 26,8 Millionen Euro stehen bereit. Der Ansturm auf die begehrten Steuergelder ist vorprogrammiert. Doch wer nun überlegt, sich eine geförderte Solaranlage auf das Dach zu packen, sei gewarnt: Das Projekt könnte teurer kommen, als gedacht, fürchten Grünpolitiker, Solarlobbyisten und Wirtschaftskämmerer. Denn das Finanzministerium wolle eine verstaubte Sonderabgabe für selbst erzeugten Sonnenstrom wieder zum Leben erwecken.

Konkret sollen Besitzer von Fotovoltaikanlagen in Zukunft nicht nur für den Strom Abgaben bezahlen, den sie ins Netz einspeisen, sondern auch für die Elektrizität, die sie selbst erzeugen und verbrauchen haben. Wer mehr als 5000 Kilowattstunden Solarstrom im Jahr produziert und damit seine eigenen Geräte betreibt, muss demnach mit einer Elektrizitätsabgabe von 1,5 Cent je Kilowattstunde rechnen. Mit mindestens 75 Euro im Jahr wäre die Abgabe fast so hoch wie die jährlichen Kosten je Haushalt für die Förderung von Ökostrom.

Alte Steuer, neue Aufregung

Die Empörung in der Branche ist groß. „Das ist, als würde man den Verzehr von Radieschen aus dem eigenen Garten besteuern", klagt Hans Kronberger, Präsident Bundesverband Photovoltaic Austria. Mit einer eigens gestarteten Petition will er die ungeliebte Regelung zu Fall bringen. Auch Oberösterreichs Energie- und Umweltlandesrat, der Grüne Rudi Anschober, drängt auf Änderungen. Der blaue Wirtschaftskammer-Vizepräsident Fritz Amann geißelte den umstrittenen Erlass des Ministeriums, der die Abgabe angeblich wieder belebt hätte, gar als „Höhepunkt wirtschaftlicher Inkompetenz".

Wer genauer hinsieht erkennt aber: So eindeutig ist die Sache nicht. Denn die umstrittene Elektrizitätsabgabe ist alles andere als neu. Seit dem Jahr 1996 sind alle Besitzer von Solarstromanlagen ab einem Eigenverbrauch von 5000 Kilowattstunden im Grunde steuerpflichtig. Grund für den Erlass sei ein EuGH-Urteil gewesen, das Solar-Stromerzeuger ab einem Einkommen von 30.000 Euro umsatzsteuerpflichtig machen könnte, sagt eine sagt Sprecherin des Finanzamts zur „Presse". „Die gesetzlichen Bestimmungen zur Elektrizitätsabgabe sind unverändert."
Betroffen von der „vergessenen" Sonnensteuer sind in erster Linie Unternehmen mit relativ hohem Energieverbrauch, die einen Teil ihres Strombedarfs über Fotovoltaikanlagen abdecken und Landwirte, die typischerweise ebenfalls über 5000 Kilowattstunden Eigenverbrauch liegen. Der durchschnittliche Hausbesitzer mit einer Fotovoltaikanlage am Dach bleibt hingegen meist darunter.

Auch E-Control-Chef Walter Boltz zeigte sich über die Aufregung überrascht. „Der Versuch, im Energiebereich alles zu besteuern was geht, ist bekannt", sagt er zur „Presse". Ob das der sinnvollste Weg sei, wolle er nicht kommentieren. Klar ist: Inhaltlich lässt sich die Abgabe argumentieren. Denn wer einen Großteil seines Stroms selbst erzeugt, bezahlt verhältnismäßig wenig Netzgebühren, obwohl er weiterhin davon profitiert, dass er auch dann mit Strom versorgt ist, wenn es dunkel wird. Zum Handkuss kommen all jene jene Stromverbraucher, die nicht das Glück haben, über ein südseitiges Dach zu verfügen. Sie müssten die Netzkosten der Solaranlagen-Besitzer schultern.

Ein Drittel „schwarze Solaranlagen"

Das größere Problem sieht Boltz in der praktischen Umsetzung. Denn man wisse zwar, dass die Österreicher im Vorjahr rund 600.000 Kilowattstunden Solarstrom erzeugt haben. Das sind gerade einmal ein Prozent des gesamten Strombedarfs. Wieviel die Solaranlagenbetreiber allerdings selbst wieder verbraucht haben, wisse niemand. Zudem gebe es „rund ein Drittel schwarze Solaranlagen", schätzt Boltz. Diese Anlagen seien im Baumarkt gekauft selbst installiert aber nie gemeldet worden. Nicht einmal die Netzbetreiber wüssten, wieviele derartige Solaranlagen in Betrieb sind - geschweige denn das Finanzamt.

Wie will der Fiskus also zu seinem Geld kommen? Auch hier zeigt sich das Finanzministerium überrascht: Schon bisher müsse jeder Besitzer eine Solaranlage, der mehr als 5000 Kilowattstunden seines Stroms selbst verbraucht, das in der Steuererklärung angeben und den fälligen Betrag dafür abführen. Dass der Branchenverband nicht geschafft habe, seine Mitglieder auf steuerliche Verpflichtungen aufmerksam zu machen, sei eine andere Geschichte. Eines ist aber sicher: Mit der medialen Aufmerksamkeit wird der Fiskus wohl ein wenig genauer hinsehen.

(Die Presse. Printausgabe vom 13.3.2014)

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