Auch die Volksanwaltschaft äußerte nun verfassungsrechtliche Bedenken.
Wien. Widerspricht es dem staatlichen Gewaltmonopol, wenn eine private Firma Schubhäftlinge betreut? Diese Frage stellt sich wegen des Schubhaftzentrums Vordernberg. Die Volksanwaltschaft, die nach eigenem Bekunden „aufgrund der medialen Berichterstattung“ ein Prüfverfahren eingeleitet hatte, übte nun Kritik: „Soweit einem privaten Unternehmen die Befugnis eingeräumt wird, eine Tagesstrukturierung für die Angehaltenen festzulegen [...], kann von einem befehls- und zwangsfreien Umgang mit den Insassen nicht mehr gesprochen werden.“
Das Innenressort pocht indes darauf: Man sei jene Stelle, die das Zentrum betreibt. Die Privatfirma leiste Hilfsdienste. Häftlinge könnten bei erlittenen Schäden Amtshaftung geltend machen. (m. s.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.03.2014)