Frühpensionen: Überwachung als neuer Zankapfel

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Die Auseinandersetzungen zwischen Rot und Schwarz in den Koalitionsverhandlungen leben neu auf. Jetzt ist das ab Juli vorgesehene Monitoring umkämpft. Der nächste Bericht der Pensionskommission wurde verschoben.

Wien. Die Frühpensionen entwickeln sich schon wieder zu einem Minenfeld für die Bundesregierung. Erst im Dezember des Vorjahres wurde zwischen SPÖ und ÖVP mühsam ein Kompromiss erzielt, wie das niedrige durchschnittliche Pensionsantrittsalter von bisher 58,5 auf 60,1 Jahre hochgeschraubt werden soll. Nun gibt es bei der konkreten Umsetzung die nächste Kräfteprobe.

Der Anlass ist diesmal das im Koalitionspakt verankerte Monitoring, also die laufende Überwachung, ob die Österreicher tatsächlich später in Pension gehen. Damit die Kontrolle, die halbjährlich ab Ende Juni vorgesehen ist, gemacht werden kann, müssen per Gesetz die Auflagen dafür beschlossen werden.

Genau daran scheiden sich derzeit innerhalb der rot-schwarzen Koalition die Geister. Auf der einen Seite steht Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ), auf der anderen Seite die ÖVP und die Wirtschaft, die auf möglichst genaue Vorgaben für das Monitoring drängen. Schon bei den Koalitionsverhandlungen war bis zum Schluss beinhart um jeden Monat gekämpft worden. Erst dann stand fest, dass das Ziel mit einem Durchschnittsalter von 60,1 Jahren für den Pensionsantritt von Personen in der Pensionsversicherung (ASVG, Gewerbe, Bauern) fixiert wird.

Sozialminister unter Zeitdruck

Das Sozialministerium steht freilich jetzt bei den gesetzlichen Vorkehrungen bereits wieder unter Zeitdruck. Spätestens Ende März soll die Vorlage im Rahmen eines größeren Pakets mit Änderungen im Sozialrecht fertig sein und dann in Begutachtung gesandt werden. Über das Monitoring herrscht grundsätzlich Einigkeit. Umso heftiger ist das Gerangel mit dem Sozialminister, welche Auflagen genau gemacht werden, um möglichst detaillierte Aufschlüsse darüber zu erhalten, was die Gründe für den nach wie vor viel zu frühen Antritt des Ruhestandes der Österreicher sind.

Wie „Die Presse“ bereits im September 2013 berichtete, gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern deutliche Unterschiede beim Pensionsantritt, die auf den ersten Blick kaum erklärbar sind. So gehen Kärntner im Schnitt mit knapp 57 Jahren rund 2,5 Jahre früher in Pension als etwa Salzburger. Beim Monitoring geht es etwa auch um die Frage, ob es eine Erfassung je nach Branchen geben soll.

Wirtschaft drückt aufs Tempo

Für die Wirtschaftskammer, die bei der Anhebung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters aufs Tempo drückt, ist es höchste Eisenbahn, bezüglich des Monitorings Klarheit zu schaffen. Dafür werde es jetzt Zeit. „Wir sind sehr interessiert, die Grundlagen dafür zu schaffen“, betont Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer. Gespräche zwischen dem Sozialministerium und dem Hauptverband der Sozialversicherungen wegen der Administration des Monitorings sind noch ausständig. Politisch wichtig ist: Werden die Zielvorgaben nicht erreicht, müssen neue Maßnahmen her.

Eines steht fest: Ein neuer Bericht der Pensionskommission der Bundesregierung, der ursprünglich bis März dieses Jahres hätte vorgelegt werden sollen, wird aufgeschoben. Grund für die Verzögerung: In dieses neue Expertenpapier sollen dann auch schon die Erkenntnisse des ersten Monitorings zur Jahresmitte ebenfalls einfließen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.03.2014)

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