Schlepper-Prozess in Wr. Neustadt: Asyl-Aktivisten unter Angeklagten

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Wegen des Vorwurfs der Schlepperei stehen acht Personen vor Gericht. Vier der Angeklagten aus Pakistan, Indien und Afghanistan haben im Vorjahr als Flüchtlinge selbst im Servitenkloster gelebt.

Wegen des Vorwurfs der Schlepperei werden acht Beschuldigte bis zum 6. Mai am Landesgericht Wiener Neustadt die Anklagebank drücken: Sie sollen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung bei der illegalen Ein- und Weiterschleusung von Asiaten mitgeholfen und für die Geschleppten auch Nächtigungsmöglichkeiten in karitativen Einrichtungen, insbesondere im Servitenkloster in Wien, organisiert haben.

Vier der Angeklagten aus Pakistan, Indien und Afghanistan haben im Vorjahr als Flüchtlinge selbst im Servitenkloster gelebt. Zuvor hatten Asyl-Aktivisten im Dezember 2012 die Votivkirche 76 Tage lang besetzt.

Am Beginn stand am 24. November 2012 ein "Protestmarsch" einer Gruppe von Asylwerbern vom niederösterreichischen Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen nach Wien, die u.a. einen Austausch sämtlicher Dolmetscher sowie bessere Verköstigung forderten und im Park vor dem Gotteshaus ein Zeltlager errichteten. Der Verdacht der Schlepperei im Umfeld des Klosters platzte dann in den Vorwahlkampf: Im Sommer 2013 kam es zu acht Verhaftungen, zwei Männer wurden zwischenzeitlich entlassen, sagte Gerichtssprecher Hans Barwitzius am Montag vor Prozessbeginn.

Weltweites Täternetzwerk

Die 21 Seiten starke Anklageschrift erläutert das Prozedere der Schleppungen von vorwiegend Pakistani. Die Beschuldigten sollen Mitglieder eines weitverzweigten Täternetzwerks sein, die Ermittlungsergebnisse basieren auf Telefonüberwachungen.

Der Prozessauftakt stieß auf einiges Interesse. Eine halbe Stunde vor Beginn warteten nicht nur Medienvertreter auf Einlass in den Schwurgerichtssaal, sondern auch jede Menge Zuhörer. Vor dem Gebäude hatten sich Kamerateams postiert. "Kein Mensch ist illegal" stand auf den Sweatshirts mehrerer Personen zu lesen, die damit ihre Solidarität mit den Flüchtlingen bekundeten.

Knapp nach 9.00 Uhr eröffnete Richterin Petra Harbich das Verfahren. Bevor die Schöffen vereidigt wurden, dauerte die Aufnahme der Generalien der Beschuldigten geraume Zeit, weil trotz teils vorhandener Deutsch-Kenntnisse vieles von Dolmetschern übersetzt werden musste. Der Drittangeklagte sprach tadellos Deutsch: "Das habe ich hier im Gefängnis gelernt", sagte er. "Vorstrafen?" fragte die Richterin. "Noch nicht", war die Antwort. Von draußen schallten in der Folge offenbar von Demonstranten angestimmte Sprechchöre in den Verhandlungssaal.

14 Verhandlungstage sind angesetzt. Ein Urteil ist für 6. Mai geplant.

(APA)

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