Der Bund hat keine Handhabe, für die Hypo-Sanierung den Zukunftsfonds anzuzapfen oder Länderbeiträge zu erzwingen. Die Länderbeteiligung wird also eine Mogelpackung.
Was schlechte Umfragewerte alles bewirken können: Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger traten im Vorfeld der dienstägigen Nationalratssitzung in demonstrativer Einigkeit auf, um mit ungewohnter Härte Mitverantwortung bei der Hypo-Sanierung einzufordern: Kärnten habe sich mit dem „Zielwert“ von 500 Millionen an der Abwicklung der ehemaligen Landesbank zu beteiligen, die Länder hätten den ihnen via Finanzausgleich zustehenden Drittelanteil an der Bankensteuer (also rund 150 Mio. Euro im Jahr) abzuliefern. Punkt.
Eine Ansage, die durchaus mehrheitsfähig und grundvernünftig ist: Der Bund rettet, indem er die gesamte Bürde übernimmt, Kärnten immerhin vor der Insolvenz und erspart jenen Bundesländern, die über die Pfandbriefstelle für die Kärntner Hypo mithaften, mehrere hundert Millionen Euro. Da kann man wohl verlangen, dass die sich erkenntlich zeigen.
Mitverantwortung für Länder?
Dass es für den viel beschworenen Steuerzahler egal ist, ob seine Steuerleistung via Bundes- oder Landestopf verbraten wird, ist schon richtig. Aber die Länder in Mitverantwortung zu ziehen, liefert wenigstens das richtige Signal, falls wieder einmal einen Landesfürsten der Hafer nach Haider-Art sticht. Eine rein vom Bund getragene Abwicklungsgesellschaft liefert dagegen, wie das Notenbank-Chef Ewald Nowotny angemerkt hat, das genau falsche: Der Bund übernimmt damit eine unbegrenzte und kostenlose Haftung für alle Tollheiten, die Regionalpolitikern noch einfallen. Eine schlichte Katastrophe, die Moral Hazard geradezu herausfordert.
Es spricht also nichts gegen die rasche Umsetzung der Faymann-Spindelegger-Ansage. Außer die innenpolitische Lage und die Realverfassung: Derzeit erleben wir ja die absurde Situation, dass von der Wut der Steuerzahler in Umfragen ausgerechnet die Hauptverursacher der Hypo-Malaise – und das waren nun einmal die Kärntner Freiheitlichen – profitieren. Und die gelebte Form des Föderalismus erlaubt es den Ländern, dem Bund ungeniert auf der Nase herumzutanzen.
Wie wirkt sich das auf die Hypo-Abwicklung aus? Nun: Kärnten hat zwei große Assets, aus denen man den „Zielwert“ von 500 Mio. Euro dotieren könnte: Den mit einer halben Milliarde an Hypo-Geldern gespeisten Zukunftsfonds, der, ganz nebenbei, grottenschlecht verwaltet wird, wie aus einem Rechnungshof-Bericht hervorgeht. Und den Landesanteil an der Kelag (siehe Artikel unten).
Die Kelag kann sich der Bund gleich abschminken: Abgesehen davon, dass man ein Land nicht zwingen kann, bestimmte Anteile zu veräußern, wäre das politisch nicht durchsetzbar. Da schlüge dann wohl die große Stunde des unsäglichen Kärntner Strache-Statthalters Ragger, eines Haider-Mitläufers der frühen Stunde, der jetzt so tut, als hätte er mit dem Hypo-Zoff nie etwas zu tun gehabt.
Und der Zukunftsfonds? An dem würde sich die Regierung wohl rechtlich die Zähne ausbeißen: Der ist in der Landesverfassung festgeschrieben und kann nur per einstimmigem Landesregierungsbeschluss plus Zweidrittelmehrheit im Landtag aufgelöst werden. Das kann man vergessen. Denn eine österreichische Landesverfassung wird man mit einem Sondergesetz nicht aushebeln können.
Der Kärntner Beitrag wird also wohl eine Mogelpackung werden: Nach derzeitigem Stand könnte der bisher geleistete Kärntner Sanierungsbeitrag (200 Mio. Euro) und die Haftungsprovisionen der Bank für die Landeshaftung (in Summe auch 200 Millionen) eingerechnet werden. Die restlichen 100 Millionen würden aus einem Verzicht auf den Kärntner Anteil an der Bankensteuer konstruiert.
Finanzausgleich erst 2016
Dass die anderen Bundesländer ihren Drittelanteil an der Bankensteuer hergeben, daran glaubt auch die Regierung selbst nicht ganz: Den bis 2016 laufenden Finanzausgleich könne man nicht aufschnüren, nur für den nächsten Finanzausgleich könne man „Druck ausüben“, hieß es. Kenner der Materie wünschen dabei viel Vergnügen mit den Herren Häupl, Pröll und so weiter.
Zumal die Regierung ja selbst dort, wo sie es könnte, nicht bereit ist, den Landesfürsten zu zeigen, wo der Hammer hängt: Die jetzt wieder geforderte Transparenz durch einheitliche Länderrechnungslegung könnte schlicht verordnet werden. Im § 16, Absatz 1 des Finanzverfassungsgesetzes heißt es nämlich, „der Bundesminister für Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Rechnungshof Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften insoweit regeln, als dies zur Vereinheitlichung erforderlich ist“. Bisher hat sich das kein Finanzminister getraut. Auch die jetzige Regierungsspitze lehnt ein solches Vorgehen dezidiert ab.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.03.2014)