Almchaos: Keiner will schuld sein

(c) APA (Dietmar Stiplovsek)
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Ein Jahr nach Ausbruch des Almchaos gibt es noch immer keine Klarheit über den Umfang der Rückzahlungen. Kritiker fordern ein Schuldeingeständnis der Republik.

Wien. „Eines der gravierendsten Probleme, die ich übernommen habe“, nennt Andrä Rupprechter (ÖVP), seit Dezember österreichischer Landwirtschaftsminister, das Almchaos. Zahlreichen österreichischen Bauern stehen Rückzahlungen von Förderungen ins Haus, weil sie zu große Flächen an die Behörden gemeldet haben. Vielen von ihnen drohen auch Strafen.

Um „klare Verhältnisse“ zu schaffen, setzte Rupprechter die „Taskforce Almen“ ein. Doch fast drei Monate später sind die Verhältnisse mehr als unklar. Bekannt ist nun lediglich, dass in knapp 10.000 Fällen Bauern von der Landwirtschaftskammer bestätigt wurde, dass sie bei den Flächenangaben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hätten und daher Strafen nicht gerechtfertigt seien. Diese Bescheide werden nun noch von der Agrarmarkt Austria Marketing (AMA) geprüft, die für die Förderabwicklung zuständig ist. Gibt auch sie grünes Licht, werden die Strafen für nichtig erklärt – wurden sie schon beglichen, werden sie den Bauern rückerstattet.

Fehlerhaftes System

Dabei ist ungeklärt, ob die Bauern an dem Schlamassel selbst schuld sind. Das Problem veranschaulicht der Fall des Almbauern Hans Georg Egger: Früher wurden die Förderungen auf Basis der Fläche im Almkataster berechnet. 2010 wurde diese Methode durch Luftbilder ersetzt. Es kam zu Widersprüchen in der Bemessung. Kontrolleure, die die Fläche vor Ort überprüften, stellten wieder andere Flächen fest. Ein fehlerhaftes System, wie auch die EU-Kommission feststellte. Trotzdem musste Egger 30.000 Euro Förderungen zurückzahlen. 12.000 Euro erhielt er nach Berufung wieder. Doch er will alles: „Ich habe die Fläche korrekt angegeben und bin mir keiner Schuld bewusst.“ Gemeinsam mit anderen Betroffenen bereitet er eine Klage gegen die Republik vor. „Die Bauern konnten von Anfang an nichts dafür“, so Egger.

Landwirtschaftsminister Rupprechter geht davon aus, dass in 80 bis 90 Prozent der strittigen Fälle die Strafen entfallen. Die Förderungen, die zu viel kassiert wurden, müssen die Bauern aber auf jeden Fall zurückbezahlen. Um welche Summen es geht, könne man noch nicht sagen, so Rupprechter auf einer Pressekonferenz am gestrigen Mittwoch. Ende April sollen die fälschlicherweise verhängten Strafen für die Jahre 2009 und 2013 an die Bauern zurückbezahlt werden. Dann könne man Zahlen nennen. Die Rückzahlungen für die Jahre dazwischen sollen in den Monaten darauf folgen. Für Härtefälle will Rupprechter einen Existenzsicherungsfonds einrichten. Bauern, die Geld zurückzahlen müssen und dadurch in existenzielle Nöte geraten, erhalten aus dem Fonds zinslose Kredite. Die Frage, wie hoch der Fonds dotiert ist, ließ Rupprechter am Mittwoch unbeantwortet.

Grüne bringen Anfrage ein

Das ärgert Wolfgang Pirklhuber, Agrarsprecher der Grünen. Er verlangt von Rupprechter die genaue Zahl der betroffenen Betriebe und die Summen, um die es geht. „Ich werde eine Parlamentarische Anfrage einbringen“, kündigt Pirklhuber der „Presse“ an. Außerdem fordert er, dass die Republik die Verantwortung für das Chaos übernimmt. Schließlich sei das System der Almvermessung („Almleitfaden“) fehlerhaft. Die Schuld liege also nicht bei den Bauern, sondern bei der Politik. Kritiker bemängeln zudem, dass die Landwirtschaftskammern die Bauern bei den Förderanträgen teilweise falsch beraten hätten. Umso verwunderlicher ist es, dass nun die Kammern in den strittigen Fällen bewerten, ob gewissenhaft gehandelt wurde. Rupprechter sieht darin kein Problem: „Ich habe in die Aufarbeitung volles Vertrauen“, sagte er. Für Schuldzuweisungen stehe er nicht zur Verfügung.

Bereits abgewickelt sei eine Rückforderung der EU-Kommission für die Jahre 2006 bis 2008. Wegen Flächenabweichungen musste Österreich 3,6 Millionen Euro berappen. Die Rückzahlung floss aus dem österreichischen Agrarbudget, einzelne Bauern werden nicht zur Kasse gebeten. Der Verwaltungsaufwand wäre zu groß, heißt es aus dem Ministerium.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.03.2014)

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