Hände im Schoß bei Frühpensionen

(c) Clemens Fabry
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Für ASVG-Versicherte wird der vorzeitige Gang in den Ruhestand erschwert. Bei Post und Landeslehrern lässt der Bund dagegen Millionen für Frühpensionen liegen.

Wien/Linz. Für die Budgets 2014/15 kratzt die Bundesregierung gerade jeden Euro zusammen. Wenn es um die Pensionen im staatsnahen oder im öffentlichen Bereich geht, nimmt sie es bei Weitem nicht so genau. Für die Jahre 2005 bis 2011 wurden für Pensionen der Post- und Telekom-Beamten jährlich sieben bis acht Millionen Euro zu wenig an Beiträgen an den Bund abgeliefert. Die rot-schwarze Regierung kratzte das wenig. Denn seit 2010 war bekannt, dass es wegen dieser Zahlungen „Auffassungsunterschiede“ mit der Post gab, eine Lösung wurde aber bis 2012 nicht gefunden. Das ist nur einer der Missstände, den der Rechnungshof in aktueller Prüfung („Die Presse“ berichtete bereits in der Donnerstagsausgabe) auflistet.

Nicht nur bei den Pensionsbeiträgen für die Postbediensteten hatte es die Regierung gar nicht eilig, zu mehr Geld zu kommen. Die Hände wurden offenbar auch bei den Pensionen für die Pflichtschullehrer in Oberösterreich in den Schoß gelegt. Dort wurden, wie die Prüfer des Rechnungshofes herausfanden, bei den Pensionen für Landeslehrer (=Pflichtschullehrer) Sonderzahlungen gewährt. Das Land konnte leicht großzügig sein. Denn diese Extrazahlungen wurden dem Bund in Rechnung gestellt, der generell für die Pensionsauszahlungen zuständig ist.

Der Bund – und damit letzten Endes der Steuerzahler – war gleich in zweifacher Hinsicht der Dumme. Denn die Pensionszahlungen erfolgten ohne Deckung durch das Bundesgesetz. Von Rückforderungen durch die Bundesregierung ist im Bericht nicht die Rede. Auf Anfrage war vorerst auch am Donnerstag nichts von entsprechenden finanziellen Forderungen an das Land Oberösterreich bekannt.

Ein Weihnachtsgeschenk

Es gab noch eine andere, besonders kulante Regelung. Die Länder gewährten demnach pensionierten Pflichtschullehrern ganz ohne gesetzliche Grundlage auch „Weihnachtsgaben und stellten den Aufwand ohne gesonderten Ausweis“ ebenfalls dem Bund in Rechnung.

Für Diskussionsstoff sorgt ferner, dass bei der Post 2012 jeder Zweite wegen Dienstunfähigkeit krankheitsbedingt vorzeitig in Pension ging. Das liegt deutlich über der Rate der Invaliditätspensionen bei ASVG-Versicherten. Die Personalvertretung der Post sprach dennoch von „Pauschalkritik“ des Rechnungshofes. Schuld an der häufigen Dienstunfähigkeit sei die „extrem verschärfte Arbeitssituation“. Allerdings verweisen Experten darauf, dass auch in der Privatwirtschaft die Arbeitsbelastung deutlich zugenommen habe. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.03.2014)

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