Aufzüge: Trotz Nachrüstpflicht immer noch Sicherheitsmängel

Viele Mängel bei alten Aufzügen, die zum Teil nicht einmal Innentüren hatten, wurden inzwischen behoben. Vor allem in Privathäusern gibt es aber immer noch Probleme.

2007 wurde sie in Wien eingeführt, und zwar mit gutem Grund: die Nachrüstpflicht für Aufzüge, die bestimmte Mindest-Sicherheitsstandards nicht erfüllen. Vorgeschrieben sind seither unter anderem eigene Türen für die Aufzugskabinen, Notrufsysteme und ein stufenloser Einstieg vom Gang in die Kabine. Der Anlass für dieses Gesetz waren schwere Unfälle, die sich aufgrund von Sicherheitsmängeln ereignet hatten. So war im Jahr 2004 eine Frau in einem Lift ohne Innentüren tödlich verunglückt. Hinsichtlich der Frist für die Nachrüstung ist das Wiener Aufzugsgesetz allerdings recht großzügig: Sie muss innerhalb von fünf Jahren nach erstmaliger Feststellung der Mängel erfolgen.
In anderen Bundesländern ist die Rechtslage unterschiedlich, weil solche Regelungen Landessache sind. Nicht überall habe sich schon eine Nachrüstpflicht durchgesetzt, verlautet vom TÜV Austria Aufzugstechnik, der jährlich rund 80.000 Aufzüge und 2000 Fahrtreppen prüft.

Probleme in Privathäusern


Bei den überprüften Aufzügen seien aber immerhin die wirklich gefährlichen Zustände, wie fehlende Fahrkorbtüren, fehlende Notrufsysteme oder mangelnde Abstellgenauigkeit, annähernd flächendeckend bereinigt worden, sagt TÜV-Aufzugstechnik-Leiter Thomas Maldet. Trotzdem gebe es immer wieder Mängel und Gebrechen, die bei wiederkehrenden Prüfungen aufgezeigt werden. Vor allem Privathäuser seien oft noch Problemfälle: Die Nachrüstpflicht gilt auch für Eigenheime, die mit einem Lift ausgestattet sind – das dürfte vielen Hausbesitzern nicht bewusst sein. Zum Teil seien sogar kleinere Hausverwaltungen immer noch nicht genug mit der Materie vertraut, sagt Maldet.
In den Jahren 2012 und 2013 wurden laut TÜV in Wien etwa 100 Aufzüge mit Mängeln den Behörden gemeldet, tendenziell sinke die Zahl jedoch.

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