Fall Nitsch: Anwalt greift den Zeugen an

Hermann Nitsch
Hermann NitschClemens Fabry
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Zweifel an Redlichkeit von Detektiv Guggenbichler. Der Richter glaubte ihm aber.

Der Fall um die angebliche Steuerhinterziehung von Hermann Nitsch hat alles, was eine spannende Geschichte braucht. Als Verdächtige treten einer der prominentesten Künstler der Gegenwart und seine Frau auf. Als Ankläger mischt der genauso bekannte wie geheimnisvolle Privatdetektiv Dietmar Guggenbichler mit. Und mitten drin: Ein Kamerateam der FPÖ, das den normalerweise diskreten Vorgang der Hausdurchsuchung auf Nitsch' Anwesen, Schloss Prinzendorf, filmte. Am Boulevard riecht es nach Verschwörung. Gab es ein Leck in Ermittlerkreisen? Oder ist die ganze Angelegenheit gar politisch motiviert?

In der emotional aufgeladenen Atmosphäre ist zwischen Behauptungen und Tatsachen schwer zu unterscheiden. Das nutzt nun auch Nitsch, oder präziser, sein Anwalt. Hans Christian Leiningen-Westerburg zweifelt im Gespräch mit der „Presse“ an der Glaubwürdigkeit von Dietmar Guggenbichler. Ursprünglich hätte der Privatdetektiv in Nitsch' Auftrag einen Einbruch klären sollen, bei dem angeblich 400.000 Euro Bargeld und Schmuck im Wert von 100.000 Euro gestohlen wurden. Nach einem Streit über das Honorar behauptet Guggenbichler nun, dass sich 1,2 Mio. Euro – ein Teil davon stamme von Bildverkäufen, die nie der Finanz gemeldet wurden – im Safe befanden. Er erstattete Anzeige.

Leiningen-Westerburg, einst Richter in der Lucona-Affäre, erzählt heute von seinen Erfahrungen mit Guggenbichler. „Er hat damals schon falsche Informationen geliefert.“ Ob er und seine Mandanten im Gegenzug Guggenbichler wegen Verleumdung anzeigen, konnte er nicht sagen. „Dafür muss ich zuerst den Akt bekommen.“

Genug Material für Razzia

Es gibt jedoch auch gute Argumente dafür, dass Guggenbichler die Wahrheit sagt. Das beste: Er selbst. Im „Kurier“ behauptete er, entsprechende Aussagen von Nitsch' Frau auf Tonband zu haben. Ein weiteres ist die Tatsache, dass die von Guggenbichler bei der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Indizien stark genug waren, dass ein Richter eine Hausdurchsuchung bei einem Prominenten anordnete. Ein vager Verdacht reicht dafür normalerweise nicht aus.

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