Dietmar Guggenbichler enthüllte mutmaßliche Schwarzgeldgeschäfte seines Ex-Auftraggebers Hermann Nitsch. Nun will ihm die Kammer die Konzession entziehen.
Wien/Klagenfurt. Auf seiner Webseite begrüßt Dietmar Guggenbichler Klienten mit dem Zusatz: „staatlich konzessionierter Privatdetektiv". Es ist möglich, dass der umtriebige Ermittler dieses Prädikat bald verliert.
Nach den Enthüllungen Guggenbichlers über die mutmaßlichen Schwarzgeldgeschäfte seines (ehemaligen) Auftraggebers Hermann Nitsch hat die Wiener Wirtschaftskammer nun einen Detektiv auf den Detektiv angesetzt. Der Ermittler, ebenfalls staatlich konzessionierter Detektiv, soll prüfen, ob Guggenbichler gegen die Gewerbeordnung verstoßen hat. Hat er das, könnte ihm die von der Bezirkshauptmannschaft Hallein ausgestellte Gewerbeberechtigung entzogen werden. Die Folge: Faktisches Berufsverbot.
Eine Situation, mit der der 71-Jährige schon einmal Erfahrung gemacht hat. Nach den Ermittlungen im Fall Lucona wurde ihm die Konzession Ende der 1980er Jahre bereits einmal weggenommen. Nun, sagt Josef Schachermaier, der die Erhebungen gegen seinen Kollegen führt, „ist aber die gesamte Branche entsetzt".
Guggenbichler, sagt die Kammer, habe eine fundamentale Pflicht gegenüber einem Klienten verletzt. Würde sich am Ende der Erhebungen der Verdacht bestätigen, dass er wegen nicht durchsetzbarer Honorarforderungen belastendes Material gegen die Familie Nitsch gesammelt habe, sei das ein fundamentaler Verstoß gegen die Gewerbeordnung. Das gleiche gelte auch für geheime Video- und Tonbandmitschnitte von Gesprächen mit Klienten. Schachermaier: „Zudem ist in der Gewerbeordnung eine strenge Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten festgeschrieben. Informationen dürfen nur mit Zustimmung des Klienten weitergegeben oder veröffentlicht werden."
„Die können mich am. . ."
Guggenbichler lässt das alles kalt. Zumindest nach außen hin. Im Gespräch mit der „Presse" macht er kein Geheimnis daraus, was er von seinen Standeskollegen hält. „Die können mich alle am Arsch lecken, schreiben Sie das genau so." Und die Gewerbeordnung, sagt er, gebe ausschließlich ihm, und nicht der Kammer Recht.
Bekomme er bei Ermittlungen Informationen über Straftaten, sei er sogar dazu verpflichtet, das anzuzeigen. Einem Verfahren sehe er deshalb gelassen entgegen. Aber was ist mit den Mitschnitten der Gespräche mit der Familie Nitsch? „Ich habe nie gesagt, dass ich diese persönlich angefertigt habe." Wer sonst, das lässt er offen.