Matthias Hartmanns Anwälte: „Entlassung unwirksam“

Burgtheater, Hartmann
Burgtheater, Hartmann(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
  • Drucken

Der ehemalige Direktor des Burgtheaters fordert rund zwei Millionen Euro. Die Holding hätte die Vorgänge geduldet. Der Anwalt der Burg widerspricht.

Matthias Hartmanns Dienstverhältnis mit dem Burgtheater sei aufrecht, er selbst „leistungsbereit“. Das erklärten seine Anwälte Georg Schima und Katharina Körber-Risak bei einem Pressegespräch in der Kanzlei Kunz Schima Wallentin. Eine Abberufung eines Geschäftsführers sei nämlich im Bundestheaterorganisationsgesetz (BThOG) nicht geregelt: Darum sei seine Entlassung nicht nur „unberechtigt“, sondern auch „unwirksam“. Dass die Entlassung zu Recht ausgesprochen worden ist, hätten die gegnerischen Anwälte zu beweisen. Schima und Körber-Risak können jedenfalls keinen Grund für die Entlassung erkennen, denn sowohl der Aufsichtsrat des Burgtheaters als auch die Holding seien über die Vorgänge im Burgtheater informiert gewesen und hätten diese „informiert geduldet“.

Hartmann habe, lange bevor KPMG neuer Wirtschaftsprüfer des Burgtheaters wurde, mit dem Experten Peter F. Raddatz jemanden beigezogen, um Licht ins Dunkel zu bringen. Raddatz sei ab Jänner 2011 mit einem dreimonatigen Werkvertrag von der Holding und danach von Oktober 2011 bis Juli 2013 vom Burgtheater mit Durchleuchtung von betriebsinternen Abläufen beauftragt gewesen, sei aber offensichtlich „auf Herzmanovsky-Orlando'sche Weise zum Salzamt geschickt worden“. In einer am 14. März dieses Jahres abgegebenen eidesstattlichen Erklärung erklärt Raddatz, er habe bereits im Juni 2011 gegenüber Springer von Verbindlichkeiten über 13,6 Mio. Euro zum Ende der Spielzeit 2008/09 gesprochen: „Auf meinen Hinweis, dass das Burgtheater eigentlich insolvent sei, entgegnete Herr Dr. Springer, dass die Liquidität des Burgtheaters gesichert sei, dies nicht zuletzt über das Cash-Pooling der Holding.“

„Reine Vernebelungstaktik“ – so beschrieb Bernhard Hainz, der Rechtsvertreter der Burgtheater GmbH, in einer ersten Reaktion das Vorgehen von Hartmanns Anwälten. „Sie gehen in ihrer Darstellung des Falles mit keinem Wort auf die Tatsache ein, dass Hartmann entgegen seinen ursprünglichen Beteuerungen sehr wohl und schon seit Juli 2009 Kenntnis von der Schwarzgeldpraxis der früheren Burgtheater-Geschäftsführung hatte. Schlimmer noch: Er war aktiver Teil dieses Systems. Wie er selbst zugegeben hat, hat er sich sogar persönlich daran beteiligt.“ Herr Hartmann habe eine Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem System Stantejsky gestanden. „Dies allein ist schon ein ausreichender Entlassungsgrund.“

„Verfassungsrechtlicher Schwachsinn“

Zum Experten Peter F. Raddatz meint Hainz: „Die fristlose Entlassung von Hartmann steht weder mit der Abschreibungsmethodik noch mit der Liquiditätssituation des Burgtheaters in einem Zusammenhang. Raddatz wurde offensichtlich ebenfalls von Hartmann und Silvia Stantejsky getäuscht, andernfalls hätte das System schon viel früher auffliegen müssen.“ Die Idee, dass eine Abberufung des Burgtheater-Direktors nicht ohne Zustimmung des Bundeskanzlers erfolgen kann, sei, so Hainz, „verfassungsrechtlicher Schwachsinn. Laut BThOG ist ausschließlich der jeweilige Kunst- und Kulturminister für die Bestellung und Abberufung zuständig.“

Und wie geht es nun weiter? Mit einer ersten Tagsatzung rechnen die Anwälte Hartmanns im Mai. Insgesamt geht es um rund zwei Millionen Euro. Die Anwälte fordern für Hartmann entlassungsunabhängige Urlaubsersatzleistungen sowie 147.801 Euro: die Regiegage von 54.801 Euro für „Spatz und Engel“ plus 93.000 Euro – nach Ansicht der Anwälte wurde dieser Betrag übrigens vom Burgtheater und nicht von der ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführerin Stantejsky verwahrt. Darüber hinaus stehe Hartmann eine Kündigungsentschädigung von drei Monatsentgelten sowie die Auszahlung des bis 31. August 2019 laufenden Vertrags zu, wobei die Honorare für drei Regiearbeiten pro Jahr hinzuaddiert werden.  (hec/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.03.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

burgtheater peymann
Bühne

Peymann: Ein klares Nein zur Wiener Burg

Claus Peymann, der ehemalige Direktor des Wiener Burgtheaters, steht "für diesen Posten nicht zur Verfügung". Er spricht sich gegen Zeitdruck bei der Nachfolgesuche aus.
A general view of Austria´s historic Burgtheater theatre in Vienna
Bühne

Burgtheater: Bilanzverlust über 19 Mio. Euro

Kommenden Donnerstag soll der Aufsichtsrat die Bilanz genehmigen. Die Rückstellungen für Steuerschulden und Rechtsstreitigkeiten schlagen ganz ordentlich zu Buche.
Claus Peymann
Bühne

Will sich Claus Peymann für das Burgtheater bewerben?

Eine Findungskommission soll dabei helfen, den neuen Burgtheater-Direktor zu finden. Wer die Mitglieder sind, wird Josef Ostermayer erst Ende der kommenden Woche bekannt geben.
Silvia Stantejsky, Burgtheater
Bühne

Burgtheater: Prozessbeginn in der Causa Stantejsky

Gleich mehrere Strafdelikte werden der entlassenen Silvia Stantejsky von der Burg vorgeworfen.
Bühne

Matthias Hartmann attackiert Springer, Chef der Holding

"Mir ist tatsächlich Unrecht geschehen", sagt der Ex-Burg-Chef. Medial hätte er sich klarer positionieren und Lösungen anbieten müssen, meint Hartmann.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.