Was ist wirklich von Puber?

WIEN: MUTMASSLICHER GRAFFITI-SPRAYER ´PUBER´ FESTGENOMMEN
WIEN: MUTMASSLICHER GRAFFITI-SPRAYER ´PUBER´ FESTGENOMMEN(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Graffiti. Sprayer „Puber“ sitzt unter anderem wegen eines grafologischen Gutachtens in U-Haft – dabei will sich der Gutachter gar nicht festlegen.

Wien. Seit 9. März sitzt der Schweizer Graffiti-Sprayer Renato S. in U-Haft. Der 29-Jährige, der unter dem Tag (Signaturkürzel) „Puber" bekannt ist, wird für ganze Serien von Spray-Aktionen verantwortlich gemacht. Die Staatsanwaltschaft legt ihm schwere Sachbeschädigung zur Last. Die U-Haft (Grund: Wiederholungsgefahr) basiert unter anderem auf einem grafologischen Gutachten. Dieses ist allerdings betont vorsichtig formuliert und spricht in etlichen Fällen gar davon, dass es „nicht entscheidbar" („non liquet") sei, ob bestimmte Tags von S. stammen.

Schon am 17. Dezember, also fast drei Monate vor der Festnahme von S. („Die Presse" berichtete), beauftragte der Wiener Staatsanwalt Markus Berghammer den gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Handschriftenuntersuchung Christian Jandrisovits mit der Erstellung eines vergleichenden Gutachtens. Damals fand sich „Puber" längst im Visier der Polizei, die dessen Identität bereits im Mai 2013 herausgefunden hatte. Der Sprayer galt als besonders „angriffslustig": Dutzende Hauswände und Türen in Wien, aber auch durch ganz Österreich rollende ÖBB-Züge trugen bzw. tragen den Schriftzug „Puber". So etwas wie einen Ehrenkodex schien es nicht zu geben, so wurden etwa in Wien-Neubau im öffentlichen Raum angebrachte Bilder von Kindern übersprüht. Die Ermittler nehmen einen Gesamtschaden jenseits der 50.000-Euro-Grenze an.

Auf frischer Tat ertappt

Zurück zum Gutachten: Dem Grafologen stand ein Muster zur Verfügung, nämlich ein am 30. August des Vorjahres an der Fassade eines Cafés in Wien-Neubau angebrachter Schriftzug („Puber"). Dieses Kürzel am Café stammt mit großer Wahrscheinlichkeit von S. Der Schweizer wurde damals von einem Security-Mann erwischt und zeigte auf Verlangen seinen Personalausweis her. Fotos von diesem Muster wurden vom Grafologen mit Dutzenden Fotos anderer Tags verglichen. „Das fragliche Schriftgut", so heißt es, liege „lediglich in reproduzierter Form vor" und könne daher „im Original nicht mehr befundet werden.

Somit erfolgen lediglich schriftformenvergleichende Untersuchungen". Und selbst, wenn die Tags im Original geprüft worden wären, hätte der Grafologe „zum Teil erhebliche Merkmalsveränderungen im Vergleich zur natürlichen Handschrift" in Betracht ziehen müssen. Beispiel: Beim Sprayen gibt es keine Druckrillen wie etwa beim Schreiben auf Papier. Zudem sind Tags grafisch weniger ergiebig als natürliche Handschriften.

Schließlich kommt der Experte in dem mit 15. Jänner 2014 datierten Gutachten zu den Schlussfolgerungen, dass der Vergleich von 15 Graffiti-Tags („Puber") und dem vorliegenden Muster „für eine Schrifturheberschaft" des Verdächtigen sprechen, bzw. „auf eine solche hinweisen".
Ob jedoch auch 54 weitere Schriftzüge „von ihm stammen, muss aus materialkritischen Aspekten mit einem (. . .) ,nicht entscheidbar‘ beurteilt werden.

Richtungsweisend ist eher von einem Schriftzusammenhang als einem Schriftausschluss auszugehen". S. bestreitet laut seinem Anwalt Roland Friis, die ihm vorgeworfenen Schriftzüge angebracht zu haben. Friis meint auch, dass es generell „schwierig" sei, „gesprayte Schriftzüge zu vergleichen".

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