Asylaktivisten als Schlepper? Beschuldigte enthaftet

Archivbild: Vier der Angeklagten vor Gericht
Archivbild: Vier der Angeklagten vor GerichtAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Alle Angeklagten, unter ihnen auch ehemalige Besetzer der Wiener Votivkirche, wurden aus der U-Haft entlassen, der Prozess bis Mai vertagt.

Mit einem Knalleffekt hat am Donnerstag der Wiener Neustädter Schlepper-Prozess gegen acht Angeklagte begonnen. Staatsanwältin Gunda Ebhart beantragte die Enthaftung aller Beschuldigten "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit". Die Angeklagten hatten sich seit Juli 2013 in U-Haft befunden, zwei von ihnen wurden zwischenzeitlich entlassen. In den Reihen der acht Asylaktivisten sind auch ehemalige Besetzer der Wiener Votivkirche.

Richterin Petra Harbich vertagte am Donnerstagnachmittag nach der Einvernahme des letzten Angeklagten den Prozess auf den 6. Mai. An diesem Tag wäre ursprünglich eine Urteilsverkündung geplant gewesen. Harbich, die früher selbst als Staatsanwältin in Wiener Neustadt tätig war, ortete Zweifel an der Stichhaltigkeit der Anklageschrift. "Das wäre eigentlich ein Fall für die Rückleitung des Aktes zu einem Untersuchungsrichter. Aber das sieht die neue Strafprozessordnung nicht mehr vor", hatte sie am Mittwoch erläutert. Bedenken gab es auch an den Übersetzungen von 10.000 Telefonüberwachungsmitschnitten. Die Richterin wird daher die Dolmetscher als Zeugen laden.

Die Staatsanwalschaft sieht jedenfalls "keinen nachvollziehbaren Grund" für die Vertagung, sagte ein  Sprecher. Es seinen über vier Monate Zeit für die Vorbereitung der Hauptverhandlung gewesen. Eine Enthaftung der Angeklagten war aus Sicht der Behörde jedoch "geboten". Unter diesen Umständen sei den bereits acht Monate lang in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten eine Fortsetzung der U-Haft nicht zuzumuten, wenn auch der dringende Tatverdacht aufrecht bleibe, wie der Sprecher betonte.

"Freunden oder Freunden von Freunden geholfen"

Nach der formellen Enthaftung von sechs noch in U-Haft sitzenden Beschuldigten wurde am Donnerstag als letzter Angeklagter ein 39-jähriger Pakistaner einvernommen. Er soll "eines der in Österreich übergeordneten Mitglieder der kriminellen Schlepper-Vereinigung" gewesen sein und 39 Schleppungen organisiert haben. "Circa 21, aber keine 39", so seine Verantwortung. "Aber das war kein Business. Ich habe Freunden oder Freunden von Freunden geholfen." Der Mann stritt jegliche Verbindung zu etwaigen führenden Schlepper-Hintermännern in Europa ab. Er habe nur helfen wollen, einige Bewohner des Dorfes, aus dem erst stammte, hätten sich über Skype an ihn gewandt.

Das Verfahren hatte am 17. März begonnen. Den Angeklagten wird Schlepperei zur Last gelegt. Sie sollen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung bei der illegalen Einschleusung von Asiaten mitgeholfen haben. Bekannt wurden die meisten von ihnen als Asyl-Aktivisten bei der Besetzung der Wiener Votivkirche, vier lebten dann im Servitenkloster.

Kritik von SOS-Mitmensch, Caritas und Grünen

Nach der Enthaftung übte die Menschenrechtsorganisation SOS-Mitmensch heftige Kritik. Die Freilassung "kommt symbolisch einer Anklageerhebung gegen das Innenministerium und Teile der Staatsanwaltschaft gleich", hieß es in einer Aussendung. Die Organisation mutmaßt, dass es bei der Verhaftung der Angeklagten im vergangenen Sommer "auch und vor allem darum ging, die Flüchtlingsprotestbewegung nachhaltig zu beschädigen."

Alev Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen, begrüßte die Enthaftung und kritisierte dabei Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Laut Korun enthält die Anklage kaum konkrete belastende Fakten: "Dass die Männer, ein paar von ihnen ehemalige Servitenkloster-Flüchtlinge, trotzdem seit Juli 2013 in U-Haft angehalten wurden, wirft ein bestimmtes Schlaglicht auf die Aussagen und auch das Vorgehen der Innenministerin."

Ähnliche Kritikpunkte kamen vom Generalsekretär der Caritas der Erzdiözese Wien, Klaus Schwertner. "Es ist zutiefst beunruhigend, wenn man sich vor Augen führt, welche Vorwürfe hier vonseiten der Behörden - des Innenministeriums und des Bundeskriminalamts - kolportiert wurden", kritisierte Schwertner, der in diesem Zusammenhang die nicht eingehaltene Unschuldsvermutung bemängelte.

Bei dem Prozess um ein mutmaßliches Schlepper-Netzwerk müssen sich in Wiener Neustadt seit 17. März auch vier Männer verantworten, die in der "Refugee-Bewegung" aktiv waren. Bei der Gruppe handelte es sich um Dutzende Männer, die in Wien zuerst die Votivkirche besetzten, dann im Servitenkloster untergebracht waren und schließlich auch einige Zeit in der Akademie der Bildenden Künste lebten, bevor sie auf private Unterkünfte aufgeteilt wurden.
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(APA/Red.)

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