Angeklagte Asylaktivisten wieder frei

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Dem Gericht ist die Anklage zu vage - damit sind jene Asylaktivisten, die als U-Häftlinge im Schleppereiprozess vorgeführt wurden, wieder auf freiem Fuß.

Wiener Neustadt. Im Landesgericht Wiener Neustadt hat man aus dem skandalträchtigen Tierschützerprozess gelernt. Damals war den Beschuldigten – der Kritik von Rechtsexperten zum Trotz – Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vorgeworfen worden. Später ergingen in diesem Anklagepunkt glatte Freisprüche. Auch im aktuellen Schleppereiverfahren um Asylaktivisten, darunter ehemalige Votivkirchenbesetzer, hat es das Gericht mit einem ähnlichen Tatbestand zu tun. Den Männern aus Pakistan, Indien und Afghanistan wird nämlich entgeltliche Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Der Unterschied: Diesmal zog das Gericht die Notbremse.

Es beendete die U-Haft für die betroffenen Angeklagten. Sechs Männer gingen damit frei, zwei waren bereits auf freiem Fuß. Und es vertagte – wie dies zu erwarten war („Die Presse“ berichtete) – den Prozess. Nächster Termin soll erst der 6. Mai sein.

Hatte man bei den Tierschützern zumindest anfänglich den Eindruck, das Gericht würde der Anklage unkritisch folgen, so wehte nun ein ganz anderer Wind. Richterin Petra Harbich, früher selbst Staatsanwältin, war von Anfang an um ein faires und wenig autoritäres Verhandlungsklima bemüht. Sie war es auch, die bereits am Mittwoch zum Ausdruck brachte, dass ein Gericht mit einer so vage formulierten Anklage wenig anfangen könne: „Das wäre eigentlich ein Fall für die Rückleitung des Aktes zu einem Untersuchungsrichter. Aber das sieht die neue Strafprozessordnung nicht mehr vor.“

„Taktischer Rückzug“

Zur Erklärung: Der U-Richter wurde mit dem Umbau der Strafprozessordnung abgeschafft. Nunmehr werden Haft- und Rechtsschutzrichter eingesetzt; diese sind im wesentlichen Hüter der Grundrechte, sie spielen aber nicht mehr die frühere Rolle der U-Richter, die während der Ermittlungen als Leiter des Verfahrens eingesetzt waren. Da die angesprochene „Rückleitung“ nicht mehr möglich ist, wird es wohl an der Verhandlungsleiterin, also an Richterin Harbich, liegen, nun „Fakten zu prüfen“, wie dies am Donnerstag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft ausdrückte. Es war übrigens auch die Staatsanwaltschaft, die schon am Donnerstag in der Früh angesichts der angekündigten Vertagung eine Freilassung der U-Häftlinge beantragte. Man sah zwar, so ein Sprecher, „keinen nachvollziehbaren Grund“ für eine Vertagung, da man diese aber zur Kenntnis nehmen müsse, sei es den Verdächtigen nicht mehr zumutbar, weiter festgehalten zu werden.

Einer der Anwälte, Clemens Lahner, wertete den Antrag auf Freilassung als „taktischen Rückzug der Staatsanwaltschaft“. Klar ist: Wäre die Staatsanwaltschaft passiv geblieben, hätten die Verteidiger den Antrag gestellt.

Hauptproblem ist nun eben die reichlich unbestimmte Anklageschrift von Staatsanwältin Gunda Ebhart. So wird etwa einem der Angeklagten vorgeworfen, er hätte „mit unbekannten Tätern um den 23. Mai 2013 zumindest hinsichtlich drei noch auszuforschender Personen“ die Schlepperei „gefördert“. Ob hier noch Präzisierungen nachkommen, bleibt abzuwarten.

Heftige Kritik kam unter anderem von Caritas-Wien-Generalsekretär Klaus Schwertner: „Es ist zutiefst beunruhigend, wenn man sich vor Augen führt, welche Vorwürfe hier vonseiten der Behörden, des Innenministeriums und des Bundeskriminalamts kolportiert wurden.“ (m. s./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.03.2014)

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