Bis zum Sommer könnte es eine neue Verfahrensordnung geben, sagt Nationalratspräsidentin Prammer. Dann könnte die Opposition selbst parlamentarische Untersuchungen in Sachen Hypo Alpe Adria beschließen.
Wien. Die Fronten zum Thema Untersuchungsausschuss geraten langsam in Bewegung. Parlamentspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) zeigte sich am Montag überzeugt, bis zum Sommer könne sich eine neue Verfahrensordnung für U-Ausschüsse ausgehen, bei der die Einsetzung zum Minderheitsrecht wird. Bereits am Wochenende haben sich Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger für eine derartige Reform ausgesprochen.
Ab 24.April wird jetzt weiter verhandelt. Zu diesem Termin hat die Koalition die Opposition zu einem Gespräch eingeladen. Die Vorgabe der Regierungsspitze: Ein Ausschuss dürfe nicht zum Showprogramm für Oppositionsabgeordnete werden. Und die Rechte der Befragten müssten gestärkt werden. Prammer hat ihre Vorschläge schon vor zwei Wochen dargelegt: Sie wünscht sich einen objektiven Vorsitzenden, der kein Fragerecht hat und sich selbst in die Untersuchungen nicht einbringt. Außerdem sollten Ausschüsse spätestens nach zwölf Monaten beendet werden. Und gleichzeitig sollen nicht mehr als zwei U-Ausschüsse tagen können.
Die Opposition ist skeptisch und befürchtet angesichts der erfolgreich laufenden Petition für einen Hypo-U-Ausschuss eine Verzögerungstaktik der Regierung. Immerhin verhandelt man schon mehrere Jahre über das Minderheitsrecht, das die Koalition der Opposition eigentlich schon schriftlich zugesichert hat.
Der grüne Verhandler Dieter Brosz sieht auch die neuen Prammer-Vorschläge kritisch: Eine zeitliche Begrenzung für U-Ausschüsse sei kontraproduktiv, da viele Zeugen einfach nicht mehr kommen, wenn der Ausschuss kurz vor seinem Ende steht. Und einen Vorsitzenden ohne Fragerecht hält er für nicht zielführend, schließlich müsse der Vorsitzende auf entsprechende Antworten pochen. „Und das geht ohne Nachfragen nicht“, so Brosz.
Größte Hürde für eine Verfahrensreform ist, wie künftig Streitfragen entschieden werden. Wenn U-Ausschüsse Minderheitsrecht werden, kann das nicht mehr über Abstimmungen passieren, bei denen die Mehrheit entscheidet. Daher muss entweder eine Schiedsstelle im Parlament eingerichtet werden (wozu die Koalition tendiert) oder eine Stelle außerhalb, etwa beim Verfassungsgerichtshof, wofür der Großteil der Opposition eintritt. (maf)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.04.2014)