Uni-Finanzierung: Töchterles größte Reform hängt in der Luft

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Uni, Töchterle, Reform(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Studienplatzfinanzierung verliert ihre gesetzliche Basis und könnte sich verschieben. Für die Unis ein "fatales Signal".

Wien. Die größte vom damaligen Uni-Minister Karlheinz Töchterle (ÖVP) angestoßene Reform verliert heute ihre gesetzliche Basis. Die sogenannte Studienplatzfinanzierung, die – grob gesagt – Geld pro Studenten, mehr Transparenz bei den Budgets und letztlich bessere Studienbedingungen bringen sollte, hängt damit in der Luft.

Der Grund dafür ist eine Art Selbstzerstörungsparagraf. Da die entsprechenden Änderungen bis Montag nicht ins Uni-Gesetz eingearbeitet – also nicht noch einmal beschlossen – wurden, werden sie jetzt automatisch hinfällig. Und damit auch der Fahrplan, laut dem die neue Universitätsfinanzierung ab 2016 teilweise und ab 2019 voll zum Tragen kommen sollte.

„Das ist ein fatales Signal“, sagt Rektorenchef Heinrich Schmidinger. „Nicht nur, dass man es offensichtlich nicht für notwendig befunden hat, rechtzeitig zu agieren. Ich weiß auch nicht, wie groß der Wille war, die Reform wirklich jetzt umzusetzen – oder es überhaupt zu tun“, sagt Schmidinger im Gespräch mit der „Presse“.

Zum jetzigen Zeitpunkt dürfte das automatische Auslaufen dieses Gesetzes – und des Zeitplans – der Regierung jedenfalls nicht ungelegen kommen. Einerseits aus Budgetgründen. „Dem Finanzministerium kommt es sicherlich entgegen, dass das Gesetz jetzt ausläuft“, so Schmidinger. Immerhin brauchte es für die Umsetzung der Studienplatzfinanzierung bereits für die Jahre 2016 bis 2018 ein Plus von 485 Millionen Euro. „Es gibt Signale aus dem Ministerium, dass ein Start ab 2016 einfach nicht finanzierbar sei“, sagt Schmidinger.

Unis wollen Verbesserungen

Dass die SPÖ auf der anderen Seite ein Problem damit hat, neue Zugangsregeln zu beschließen, ist hinreichend bekannt – solche sind aber zwangsläufig Teil einer Studienplatzfinanzierung. Wie es Schmidinger formuliert: „Die SPÖ hatte sicherlich nie eine Freude mit diesem Gesetz.“

„Allen war klar, dass das ausgelaufene Modell auf jeden Fall verbessert werden muss“, sagt Schmidinger – die Unis fordern, dass die Anzahl der Studienplätze an ihre Kapazitäten angepasst wird und dass es eine fixe Summe pro Studenten gibt, statt ein vorgegebenes Budget nach der Zahl der Studierenden zu verteilen. „Deshalb darf man trotzdem das Ziel nicht aus den Augen verlieren.“ Schmidinger fordert ein neues Gesetz – auch, wenn er es für „völlig ausgeschlossen“ hält, dass der ursprüngliche Zeitplan bleibt.

Im Wissenschaftsministerium beschwichtigt man: Die neue Uni-Finanzierung bleibe natürlich das Ziel. Es brauche für die Umsetzung aber „entsprechende Budgetklarheit“. „Die Gespräche mit dem Koalitionspartner werden vertieft, sobald klar ist, wie der Budgetpfad aussieht.“ Derzeit werde mit dem Finanzministerium über das Budget für Universitäten und Forschung verhandelt.

Ende April soll das Budgetrahmengesetz stehen – dann wird erstmals absehbar sein, ob sich die Studienplatzfinanzierung finanziell überhaupt ausgehen würde.

Beschränkungen bleiben

Die Testphase in den fünf Studienfeldern, die seit dem vergangenen Herbst zugangsbeschränkt sind, sei jedenfalls nicht gefährdet. Die Beschränkungen in Architektur, Biologie, Pharmazie, Informatik und Wirtschaftswissenschaften bleiben fix bis Ende 2015 in Kraft. Bis dahin sollen die Auswirkungen analysiert werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.04.2014)

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