Die Foren der ORF-Seiten auf Facebook seien verfassungsrechtlich nicht bedenklich, entschied der Verfassungsgerichtshof. Neos begrüßen die Aufhebung.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Facebook-Verbot für den ORF de facto aufgehoben: Das im ORF-Gesetz festgelegte Foren-Verbot treffe auf die Facebook-Seiten des ORF nicht zu, diese seien verfassungsrechtlich nicht bedenklich, teilte der VfGH am Mittwoch in einer Aussendung mit. Damit darf der ORF seine Facebook-Seiten weiter betreiben. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger begründete dies damit, dass das Verbot "in die Rundfunkfreiheit des ORF eingreift".
Der Bundeskommunikationssenats (BKS) hatte dem ORF das Betreiben von Facebook-Seiten zuvor veboten.
Facebook-Verbot: BKS gegen VfGH
Es ist bereits das zweite Mal, dass sich der VfGH mit der Causa befassen musste. Ein erstes Verbot für den ORF, soziale Netzwerke zu nutzen, haben die Verfassungsrichter bereits im Juli 2013 gekippt und argumentiert, dass es sich dabei um einen Verstoß gegen die gewährleisteten Rechte der Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit handle. Der BKS verbot dem ORF daraufhin neuerlich seine Facebook-Präsenz und argumentierte damit, weil das Betreiben ständiger Foren dem ORF-Gesetz widerspreche.
Der VfGH stellte im September fest, der ORF dürfe bis zur endgültigen Entscheidung des Höchstgerichts die sozialen Netzwerke weiterhin nutzen.
Foren-Verbot würde Kommunikation zunichte machen
Holzinger betonte, der ORF dürfe zwar selbst kein soziales Netzwerk betreiben, bestehende Netzwerke aber sehr wohl nutzen. Das vom BKS geforderte Abschalten der Kommentarfunktion auf Facebook würde für den ORF aber "den Zweck der sozialen Netzwerke als Kommunikationsinstrument zunichtemachen".
Betroffen sind 39 Auftritte des ORF, darunter jene von Hitradio Ö3, Radio Wien, Willkommen Österreich und Jugendsender FM4.
Neos: Alm übt Kritik an langwieriger Klärung
Die Neos haben die Aufhebung des ORF-"Facebook-Verbots" begrüßt. "Der ORF muss über die Nutzung aller Medienkanäle frei bestimmen können", so NEOS-Mediensprecher Niko Alm in einer Aussendung. Es sei schließlich "die Pflicht des ORF, dort Angebote zu schaffen, wo die Mediennutzung heutzutage passiert". Kritik übte Alm an der langwierigen Klärung des Falls.
Gerade auf Social Media Kanälen treffe der ORF heute einen großen Teil der Gebührenzahler an. "Um nahe an den Menschen zu sein, kann der ORF nicht auf Urteile des VfGH angewiesen sein", unterstrich Alm. "Bei aller berechtigten Kritik an der Programmgestaltung, muss der ORF als Medienhaus die Möglichkeit haben, eine große Reichweite zu erzielen. Im 21. Jahrhundert bedeutet das selbstverständlich die freie Nutzung sozialer Netzwerke." Hier dürfe der ORF aber nicht zu Passivität gezwungen werden, sondern sollte "aktiv die Entwicklung von Apps, Onlineangeboten und neuen vor allem mobilen und sozialen Formaten vorantreiben" können.
>> Zum Erkenntnis des VfGH
(Red./APA)