Verfassungsgerichtshof-Präsident Gerhart Holzinger kritisiert, dass das Minderheitenrecht noch nicht umgesetzt wurde - und nennt Deutschland als Vorbild.
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Gerhart Holzinger, drängt auf eine Reform der Untersuchungsausschüsse. Bei einer Pressekonferenz am Mittwoch kritisierte er allen voran, dass das Minderheitenrecht auf deren Einsetzung nicht schon längst umgesetzt wurde. Damit würde sich aus seiner Sicht auch der Streit um einen Hypo-Ausschuss erübrigen.
Holzinger fordert die Parlamentsparteien auf, die seit Jahren angekündigte Reform endlich umzusetzen. Neben dem Minderheitenrecht hält er auch eine Neuregelung der Rechte der Auskunftspersonen für notwendig. Der VfGH-Präsident erinnert daran, dass das "Geschäftsordnungskomitee" des Nationalrats schon 2009 entsprechende Pläne vorbereitet, diese aber nicht umgesetzt habe. "Der Reformbedarf ist unübersehbar", so Holzinger: "Aus meiner Sicht sollte man das jetzt endlich tun und keine Expertengremien mehr einberufen."
Der Streit um die Einsetzung eines U-Ausschusses zur Hypo Alpe Adria würde sich damit erübrigen, meint Holzinger: "Ich gehe davon aus, dass die parlamentarische Minderheit von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und einen Untersuchungsausschuss zur Hypo Alpe Adria beantragen würde."
Deutschland als Vorbild
Holzinger sieht Deutschland, wo U-Ausschüsse schon länger Minderheitenrecht sind, in dieser Frage durchaus als Vorbild. "Ich habe nicht gehört, dass diese Regelungen in Deutschland zu Verwerfungen im politischen System geführt, die Regierungsfähigkeit infrage gestellt hätten", weist der VfGH-Präsident entsprechende Bedenken zurück. Außerdem verweist Holzinger darauf, dass in Deutschland nun sogar eine weitere Absenkung der Hürde für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen geplant ist (laut Medienberichten von 25 Prozent auf 120 Abgeordnete bzw. 19 Prozent).
Auch in punkto Streitschlichtung könnte Deutschland aus Holzingers Sicht als Vorbild dienen - nämlich was die Möglichkeit eines Verfahrens vor dem Verfassungsgericht angeht. Er könnte sich für Grundsatzfragen - etwa ob ein U-Ausschuss auch die Kärntner Verantwortung für die Hypo Alpe Adria prüfen kann - ein entsprechendes Schlichtungsverfahren vorstellen, nicht aber "bei jeder kleinen Streiterei" über geschwärzte Akten. Wobei Holzinger aber auch mit einem Schlichtungsverfahren ohne Einbindung des VfGH leben könnte: "Wenn man der Meinung ist, dass es nicht so ist: 1000 Rosen."
(APA)