Spendenaffäre: Die Schweizer Kassen des schwarzen Sheriffs

Deutschlands Ex-Innenminister Kanther steht wegen des Vorwurfs der Untreue vor Gericht.

Berlin/Wiesbaden. Schwarze Kassen, anonyme Spender, geheime Transaktionen in die Schweiz: Die finanziellen Schattenwelten der deutschen Christdemokraten in der Ära Kohl schienen schon aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwunden zu sein. Seit dieser Woche fällt jedoch wieder Licht ins Kellergewölbe der CDU. Vor dem Landesgericht in Wiesbaden muss sich Ex-Innenminister (1993-1998) Manfred Kanther gegen den Vorwurf der Untreue zur Wehr setzen. Ausgerechnet der Mann, den sie einst den schwarzen Sheriff nannten, weil er sich vehement für Recht und Ordnung stark machte.

Zum Verhängnis sind Kanther 20,8 Millionen Mark geworden, die er Ende 1983, damals noch als Generalsekretär der hessischen CDU, zur Schweizerischen Bankgesellschaft verschieben ließ. Zugriff auf die Konten hatten außer ihm nur der frühere Schatzmeister der hessischen CDU, Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein, heute 87 Jahre alt, und der findige Finanzberater Horst Weyrauch (72). Auch sie sitzen nun auf der Anklagebank.

Der Sachverhalt ist größtenteils unbestritten. Kanther bunkerte das Vermögen der hessischen CDU sicherheitshalber in der Schweiz, weil Anfang 1984 als Folge der so genannten Flick-Affäre das deutsche Gesetz zur Parteienfinanzierung verschärft werden sollte. Brauchte die Partei in Wiesbaden Geld, fuhr Weyrauch über die Grenze und packte in Zürich die nötige Summe in den Kofferraum.

Als noch praktischer erwies sich die Idee mit den erfundenen Vermächtnissen. Fast 13 Millionen Mark flossen mit liechtensteinischer Hilfe über drei fingierte Erbschaften zurück nach Hessen. In einem besonders perfiden Verschleierungsversuch wurden die nicht-existenten Vermächtnisse später "deutschstämmigen jüdischen Emigranten" zugeschrieben.

Kanther hat bereits vor vier Jahren eingestanden, einen Fehler begangen zu haben. "Aus zu weit gehendem Loyalitätsdenken gegenüber der Partei", wie er damals sagte. Einer strafrechtlichen Schuld ist er sich jedoch bis heute nicht bewusst. Er habe keinen Pfennig unterschlagen, bekräftigte Kanther vor Gericht. Die CDU sei auch nicht geschädigt worden. Im Gegenteil: Auf den Schweizer Konten und in der Liechtensteiner Stiftung "Zaunkönig" sei das Vermögen sogar angewachsen, von ursprünglich umgerechnet 10,2 Millionen auf 41 Millionen Euro. Von Untreue könne daher nicht gesprochen werden, so Kanther.

Dieser Argumentation folgend hatte das Landgericht Wiesbaden das Verfahren schon einmal abgeschmettert. Die Staatsanwaltschaft blieb jedoch hartnäckig und legte Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt ein. Von dort kam Anfang des Jahres grünes Licht für den Prozess. Die juristische Begründung: Um Untreue handelte sich auch dann, wenn die Angeklagten sich zwar nicht bereichert, aber ohne Wissen der übrigen Parteigremien gehandelt hätten.

Genau hier liegt der politische Sprengsatz in dem Justizkrimi begraben. Wussten die Parteifreunde wirklich nichts? Vor allem: Wusste Hessens jetziger Ministerpräsident Roland Koch wirklich nichts von dem Schwarzgeld, das 1999 teilweise in seinen eigenen siegreichen Wahlkampf geflossen war? Vor viereinhalb Jahren schon wäre der führende CDU-Politiker beinahe über die Affäre gestolpert. Koch saß die peinliche Angelegenheit mit Nervenstärke aus.

Doch nun, wieder eine gewonnene Landtagswahl später, muss er in Wiesbaden vor Gericht aussagen. Kanther, Weyrauch und der Prinz könnten ihren Kopf aus der Schlinge ziehen, wenn sie Koch belasten. Koch müsste dann wohl den Hut nehmen.

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