Gleich mehrere Strafdelikte werden der entlassenen Silvia Stantejsky von der Burg vorgeworfen.
Am Arbeits- und Sozialgericht (ASG) begann am Montag der Prozess in der Causa Stantejsky. Die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin der Burg, die im November von Matthias Hartmann entlassen worden war, hat Klage gegen das Burgtheater eingebracht, in der sie ihre Entlassung als ungerechtfertigt bekämpft. Geleitet wird der Prozess von Richter Helge Eckert.
Er erklärte der Klägerin, die mit ihren Anwältinnen Isabell Lichtenstrasser und Alice Epler erschienen war, wann aus rechtlicher Sicht eine Entlassung gerechtfertigt sei. „Es genügt die objektive Befürchtung, dass Interessen des Arbeitgebers gefährdet sind“, sagte er. Nachdem Stantejsky eine Leitungsposition innehatte und auch für die finanzielle Gebarung zuständig war, komme bei ihr ein „besonders hoher Sorgfaltsmaßstab zum Tragen“. Schon die Nähe zu einer strafrechtlichen Untreue könne für eine Entlassung ausreichen. Richter Eckert: „Im Fall einer Kassiererin, die an einem Tag Geld aus der Kassa genommen hat, um eine private Verbindlichkeit zu tilgen, dafür keinen Beleg hineinlegt, aber dennoch nie in Bereicherungsabsicht gehandelt hat, und das Geld am nächsten Tag wieder in die Kassa legte, hat der OGH Vertrauensunwürdigkeit angenommen.“
„Keine Chance auf einen Vergleich“
Ein Vergleich steht für keine der Parteien zur Diskussion. „Im Moment sehe ich da keine Chance. Was ich mir vorstellen kann, ist, dass man bis zum Ausgang des Strafverfahrens einfaches Ruhen vereinbart“, sagt Rechtsanwalt Bernhard Hainz, der gemeinsam mit Rechtsanwältin Eva Krichmayr die Bundestheater-Holding und das Burgtheater vertritt.
Hainz erklärte gegenüber der APA, Stantejsky könne man derzeit drei Veruntreuungen, einen Betrug sowie infolge des von ihr betriebenen „Schwarzgeldsystems“ einen Steuerschaden von drei bis fünf Millionen Euro zuschreiben. Gegen sie und gegen Ex-Burg-Direktor Matthias Hartmann ermittelt derzeit die Korruptionstaatsanwaltschaft als Verdächtige. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. Formal habe man gegen die beiden noch keine Erhebungen eingeleitet, „weil wir noch Unterlagen beischaffen und diese von unseren Experten prüfen lassen müssen“, sagt der Behördensprecher Ernst Mayer.
Auch die nächste Verhandlung am ASG wird noch auf sich warten lassen. Es gibt noch keinen neuen Termin. (hec)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.04.2014)