Reaktionen: "Ein Befreiungsschlag für die Bürgerrechte"

In Österreich prüft das Verfassungsgericht jetzt die Auswirkung der EuGH-Entscheidung auf das Telekommunikationsgesetz.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung findet den Beifall der Grünen und den Liberalen im EU-Parlament. Die Entscheidung sei "ein Befreiungsschlag für die Bürgerrechte", so der Datenschutzexperte der Grünen, Jan Philipp Albrecht, am Dienstag in Brüssel. "Die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat muss EU-weit abgeschafft werden."

Auch die Liberalen begrüßten das Urteil. Die EU-Richtlinie habe "in all ihren Punkten versagt, sie hebelt unsere Grundrechte aus und verhindert keine Straftaten", sagte der Vorsitzende der FDP im Europaparlament, Alexander Graf Lambsdorff. "Sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung sollten sich nun davor hüten, ein neues Überwachungsmonster nach dem amerikanischen Vorbild der NSA zu kreieren."

Verfassungsgericht in Österreich "zufrieden"

Der österreichische Verfassungsgerichtshof ist "zufrieden, dass der Europäische Gerichtshof unseren Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung gefolgt ist".

Vor den VfGH gebracht hatten die heimischen Regelungen die Kärntner Landesregierung, ein Angestellter eines Telekommunikationsunternehmens sowie mehr als 11.000 Privatpersonen (mit Unterstützung des von den Grünen mitgetragenen Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung). In Behandlung dieser Anträge entschied der VfGH im Dezember 2012, den EuGH anzurufen. Dies hatte zuvor auch schon der irische High Court - in einem Rechtsstreit zwischen der Gesellschaft Digital Rights mit den Behörden - getan. Das VfGH-Verfahren wird jetzt fortgesetzt, bis Herbst soll entschieden werden, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth zur APA.

Telekommunikationsgesetz muss geprüft werden

Der VfGH hat jetzt die Auswirkung der EuGH-Entscheidung auf die österreichische Regelung u.a. im Telekommunikationsgesetz zu prüfen. Nachdem die zugrunde liegende EU-Richtlinie aufgehoben ist, stellt sich die Frage, ob die Regelungen zur Umsetzung in Österreich verfassungskonform sind. Die EU-Richtlinie ist laut EuGH-Aussendung bereits ungültig: "Da der Gerichtshof die zeitliche Wirkung seines Urteils nicht begrenzt hat, wird die Ungültigerklärung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der EU-Richtlinie wirksam."

Der VfGH ersuchte den EuGH um Vorabentscheidung, weil er Zweifel hatte, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit dem in der Grundrechtecharta verankerten Grundrecht auf Datenschutz vereinbar ist. Genau dies ist nicht der Fall, stellte der EuGH jetzt fest: Die Richtlinie stelle einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten dar, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränke.

(APA)

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