Privatsphäre: Fastenzeit für Datenhungrige

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Europäischer Gerichtshof erklärt die präventive Speicherung von Telefon- und Internetdaten in der EU für rechtswidrig und rügt die Unverhältnismäßigkeit der Vorschrift.

Brüssel/Luxemburg. Die präventive Speicherung von personenbezogenen Daten, die bei Telefonaten, Internetnutzung und SMS anfallen, ist ab sofort Geschichte. Am gestrigen Dienstag erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 für rechtswidrig und hob sie mit sofortiger Wirkung auf – und zwar, weil sie die Privatsphäre der EU-Bürger über die Maßen verletzt.

Die Luxemburger Richter hatten in zwei Rechtssachen (C-293/12 und C-594/12) zu urteilen: Erste Causa wurde in Irland eingebracht, die zweite in Österreich, in beiden Fällen ging es um die Rechtmäßigkeit nationaler Maßnahmen zur Vorratsspeicherung von Daten elektronischer Kommunikationsvorgänge, die auf Basis der nun aufgehobenen EU-Richtlinie erfolgte.

Diese verpflichtete die EU-Mitgliedsländer (bzw. die dort tätigen Telekomfirmen) dazu, ein Paket von Daten zwischen sechs und 24Monaten lang auf Vorrat zu speichern. Vorgeschrieben war die Aufbewahrung von Informationen über Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse, Name und Anschrift der Teilnehmer sowie Uhrzeit, Datum und Dauer eines Gesprächs. Bei Handys gehörte auch der Standort zu Gesprächsbeginn dazu. Die Inhalte von Gesprächen oder Mailverkehr wurden nicht erfasst. Begründet wurde die Vorschrift mit der Bekämpfung von Terrorismus und Schwerverbrechen.

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„Eingriff in die Grundrechte“

Gegen dieses Motiv haben die EuGH-Richter nicht grundsätzlich etwas einzuwenden. „Die Vorratsspeicherung der Daten [...] stellt auch eine Zielsetzung dar, die dem Gemeinwohl dient, und zwar der Bekämpfung schwerer Kriminalität und somit letztlich der öffentlichen Sicherheit“, heißt es in der Begründung. Nur sei die EU dabei weit übers Ziel hinausgeschossen: „Der Gerichtshof sieht in der Verpflichtung zur Vorratsspeicherung [...] einen besonders schwerwiegenden Eingriff der Richtlinie in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten.“ Die Richtlinie erzeuge bei den von ihr betroffenen EU-Bürgern den Eindruck, „dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung ist“.

Dass die Kritik der Richter dermaßen harsch ausgefallen ist, hängt mit der (ihrer Ansicht nach besonders krassen) Unverhältnismäßigkeit der Vorschrift zusammen, die sich anhand von fünf Faktoren erkennen lasse. Erstens: Von der Datenspeicherung erfasst sind ausnahmslos alle in der EU lebenden Personen – „ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen“. Zweitens: Der Zugang nationaler Behörden zu den Daten wird nicht anhand objektiver Kriterien reglementiert, sondern ist Ermessenssache. Drittens: Auch die vorgeschriebene Dauer der Datenspeicherung erscheint dem EuGH willkürlich festgelegt. Viertens: Die Richtlinie bietet keine Garantien gegen das Risiko des Missbrauchs der gesammelten Daten. Und zu guter Letzt monieren die Richter, dass es keine Verpflichtung zur Speicherung der Daten auf EU-Gebiet gibt. Diese könnten also beispielsweise auf Serverfarmen in den USA gelagert sein – auf die der US-Geheimdienst NSA ungehinderten Zugriff hat.

Die EU-Kommission reagierte auf das Urteil zurückhaltend. Man wolle die Implikationen zunächst einmal analysieren, bleibe aber dem Kampf gegen Terrorismus verpflichtet, sagte gestern ein Sprecher von Innenkommissarin Cecilia Malmström. Uneingeschränkte Zustimmung gab es indes von den europäischen Sozialdemokraten („Überwachung muss Ausnahme sein, nicht die Regel“, Hannes Swoboda) und den Grünen („Ein Sieg für die Bürgerrechte“, Ska Keller), während Vertreter der Europäischen Volkspartei das Urteil zur Kenntnis nahmen, zugleich aber vor einem „Wildwuchs von nationalen Regelungen“ warnten (Manfred Weber, CSU).

„Klarer Wettbewerbsvorteil“

Diese Gefahr sieht Lukas Feiler von der Anwaltskanzlei Baker & McKenzie nicht, denn das EuGH-Urteil gestatte den nationalen Gesetzgebern nur einen engen Handlungsspielraum. Generell rät Feiler der EU-Kommission ab, einen neuen Anlauf zu starten: „Das Urteil verschafft der europäischen IT-Branche einen klaren Wettbewerbsvorteil punkto Datenschutz.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.04.2014)

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