Keine Abgabe auf Raubkopien: "Die Festplattenabgabe ist hinfällig"

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EU-Staaten dürfen keine Festplattenabgabe auf „Raubkopien“ einheben, urteilt der EuGH. Damit kippt das ganze System, sagen Juristen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällte am Donnerstag ein richtungsweisendes Urteil: Auf digitale „Raubkopien“ von Filmen oder Musik darf keine Festplattenabgabe eingehoben werden. Das ist ein herber Rückschlag für Kulturschaffende und Verwertungsgesellschaften, die eine derartige Abgabe auf Speichermedien in Computern und Smartphones fordern. Denn bis dato argumentieren sie damit, dass nicht nur erlaubte Privatkopien, sondern auch illegale Raubkopien vergütungspflichtig wären.
Auch die heimischen Gerichte schlossen sich zuletzt mehrheitlich dieser Meinung an, jüngst etwa im Streit zwischen Hewlett-Packard und der Austro-Mechana. Diese Fälle müssen nun neu beurteilt werden.

Kaum legale Privatkopien

Der Jurist Lukas Feiler geht noch einen Schritt weiter: Mit dem EuGH-Urteil sei die „Festplattenabgabe an sich hinfällig“, sagt der Internet- und Urheberrechts-Experte bei Baker & McKenzie zur „Presse“. Denn eine Abgabe sieht der EuGH eben nur noch für zulässige Privatkopien vor. Diese kommen auf den Festplatten der Österreicher aber kaum vor. Der Schaden, den Besitzer von Festplatten den Rechteinhabern damit zufügen würden, sei bestenfalls „geringfügig“. Die Abgabe laut geltendem EU-Recht somit „unzulässig“.
Die Verwertungsgesellschaften sehen das naturgemäß anders: Das Urteil stelle lediglich die „Vergütungshöhe“, nicht aber die Vergütung von digitalen Privatkopien an sich in Frage, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung von Austromechana, Literar Mechana und LSG. Lukas Feiler vertritt keine Partei in den aktuellen Streitfällen rund um die Festplattenabgabe.

Nutzer werden „bestraft“

Klar ist: Zumindest für die Berechnung der Festplattenabgabe dürfen Raubkopien nicht mehr einbezogen werden. Denn das würde die „Verbreitung von nachgeahmten oder gefälschten Werken fördern“, schreibt der EuGH in seinem Urteil. Zudem würden alle Nutzer von legalen Privatkopien „bestraft“, da sie zwangsweise auch den Schaden mitfinanzieren müssten, den Andere durch illegale Raubkopien anrichten. Die erhofften 39,5 Millionen Euro an jährlichen Einnahmen wird die Festplattenabgabe – so sie doch noch kommen sollte – also in keinem Fall einspielen.
Das Urteil bringt auch die Regierung in Bedrängnis. Sie wollte im Rahmen der mehrfach verschobenen Urheberrechtsnovelle eine Abgabe auf Festplatten und Speicherkarten einführen. Nun hängt die Novelle erneut in der Luft. Und auch die Frage, wie Künstler im digitalen Zeitalter ihre Urheberrechte durchsetzen können, bleibt ungelöst. Feiler plädiert für eine geringfügige Abgabe, die alle Haushalte zahlen sollten. Eine Gebühr auf ein Speichermedium sei in Zeiten von Cloud Computing sinnlos. Etliche Künstler und alle Verwerter lehnen eine solche „Massensteuer“ ab.

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