Deutschland: Vertriebene wollen Polen klagen

Die "Preußische Treuhand" macht Ansprüche auf enteigneten Besitz geltend.

Berlin. Auch nach den reuevollen Worten von Bundeskanzler Gerhard Schröder zum 60. Jahrestag des Warschauer Aufstandes bleibt das deutsch-polnische Verhältnis spannungsgeladen. Dafür garantiert eine Gesellschaft mit etwa 100 Aktionären, die sich immer stärker in den Vordergrund schiebt: die "Preußische Treuhand".

Ihr Aufsichtsratsvorsitzender Rudi Pawelka hat nun angekündigt, noch im Herbst Musterprozesse anzustrengen, um die Rückgabe von Eigentum deutscher Vertriebener in Polen einzuklagen. Die juristische Offensive soll zeitgleich in Polen und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gestartet werden.

Polen wäre schnell mit einer Gegenrechnung zur Hand: Allein die Zerstörung Warschaus habe einen Schaden von umgerechnet 31,5 Milliarden Dollar angerichtet, hat eine Schätzung unlängst ergeben. Schröder hatte am Sonntag in Warschau versichert, dass seine Regierung deutschen Ansprüchen auf Restitution entgegentreten werde.

Mit dieser Äußerung handelte sich der Bundeskanzler wütende Proteste seitens des Bundesverbands der Vertriebenen (BdV) ein. Schröders Bemerkung sei "nicht anständig", wetterte die streitbare Präsidentin des BdV, Erika Steinbach. Denn die Regierung könne niemanden davon abhalten, den Rechtsweg einzuschlagen. Besser wäre es, die Angelegenheit innerdeutsch zu bereinigen, und zwar durch ein nationales Entschädigungsgesetz, verlangte Steinbach.

Ein Regierungssprecher wischte die Forderung umgehend vom Tisch. Es habe bereits Entschädigungen gegeben, sagte er. Tatsächlich hatte die Bundesrepublik in den 50er Jahren deutschen Vertriebenen geringe Beträge für enteigneten Besitz ausbezahlt.

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