OeNB: Pensionisten erhalten mehr als aktive Mitarbeiter

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Mit einer Reform könnte die Nationalbank 278 Mio. Euro einsparen. Die OeNB betonte in einer Stellungnahme, dass man bereits mit Reformen auf die Kritik reagiert habe.

Wien. Bis Anfang Mai läuft die Begutachtungsfrist für ein Verfassungsgesetz, wonach Luxuspensionen im staatsnahen Bereich reduziert werden sollen. Anlass dafür ist die Nationalbank (OeNB). Dort sind die Privilegien größer als bislang angenommen, wie ein am Donnerstag veröffentlichter Bericht des Rechnungshofs zeigt. Demnach lag 2012 die durchschnittliche Jahresrente der 1167 OeNB-Pensionisten (einschließlich der Witwen und Waisen) bei rund 87.800 Euro brutto. Das ist mehr als das Gehalt eines aktiven Nationalbank-Mitarbeiters, der rund 86.300 Euro bekommt. Zum Vergleich: Die Jahrespension der Bundesbeamten (ohne die Postbeamten) betrug 2012 durchschnittlich 37.200 Euro.

Eine eigene Kategorie sind in der Nationalbank die Pensionen der Führungskräfte. Ein Generaldirektor im Ruhestand erhielt 2012 rund 545.000 Euro im Jahr, ein Generaldirektor-Stellvertreter 458.000 Euro. Für einfache Direktoren im Ruhestand gab es 404.000 Euro und 330.000 Euro für Senior-Bereichsleiter. Damit stellen die OeNB-Direktoren Spitzenpolitiker in den Schatten. Der aktive Bruttobezug des Bundeskanzlers lag 2012 bei rund 285.600 Euro, schreibt der Rechnungshof.

Eine weitere Besonderheit ist, dass in der Nationalbank die Pensionen, die dem alten Dienstrecht unterliegen, jährlich nach dem Kollektivvertrag der Banken erhöht werden. Das bedeutet, dass die Renten mit den gleichen Erhöhungsprozentsätzen angepasst werden wie die Aktivgehälter.

In der OeNB können noch immer Beschäftigte, die vor 1993 eingetreten sind, nach 35 Dienstjahren und mit Vollendung des 55. Lebensjahres in den Ruhestand gehen. Sie bekommen dann 85 Prozent ihres aktiven Letztbezugs.

Dies führte laut Rechnungshof dazu, dass sich Mitarbeiter mit alten Dienstverträgen von 2008 bis 2012 im Alter von 56,03 Jahren in den Ruhestand verabschiedeten. Im gleichen Zeitraum lag das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Bundesbeamten bei 60,44 Jahren. Zwar hat die OeNB in den vergangenen Jahren Maßnahmen gesetzt, um die Pensionsleistungen zu reduzieren. Doch der Rechnungshof kritisiert, dass davon nur neu eintretende Mitarbeiter betroffen sind. Bei den alten Dienstbestimmungen eins und zwei – darunter fallen noch immer 48 Prozent aller OeNB-Mitarbeiter – sei es zu keinen Pensionsreformen gekommen, „obwohl sich die Pensionsdauer der unter diese Dienstbestimmungen fallenden aktiven OeNB-Bediensteten voraussichtlich noch über das Jahr 2050 hinaus erstrecken wird“, bemängelte der Rechnungshof.

Für das Sterben gibt es Geld

Eine Spezialität sind weiters die Witwen- und Witwerpensionen. Laut den alten Dienstbestimmungen steht der Witwe eines verstorbenen Nationalbank-Mitarbeiters eine Pension zu. Diese beläuft sich auf 60 Prozent der Pensionsbemessungsgrundlage des verstorbenen Ehegatten. Der Satz von 60 Prozent erhöht sich nach zehnjähriger Ehe auf 63 Prozent und nach 20-jähriger Ehe auf 66 Prozent. Kritikwürdig ist für den Rechnungshof, dass die Witwenpension der OeNB vom Eigeneinkommen der Witwe unabhängig ist. Auch für das Sterben gibt es Geld. Stirbt ein aktiver oder pensionierter OeNB-Mitarbeiter erhalten die Anspruchsberechtigten das sogenannte Sterbequartal in der Höhe von 25 Prozent des Jahresentgelts des Bediensteten.

Der Rechnungshof verlangt eine grundlegende Reform bei den alten Verträgen. Demnach soll der im Vorjahr eingeführte Pensionssicherungsbeitrag von 3,3 Prozent sozial gestaffelt erhöht werden. Dies könnte bis 2026 rund 100 Millionen Euro bringen. Mit einer Änderung der Pensionsberechnung bei künftigen Pensionierungen könnten bis 2050 nochmals 178 Millionen Euro eingespart werden.

Die OeNB betonte in einer Stellungnahme, dass man bereits mit Reformen auf die Kritik reagiert habe. Eine Abfuhr erteilte die OeNB dem Gesetz gegen Luxuspensionen. Denn ein verfassungsrechtlicher Eingriff in Dienstrechte widerspreche den rechtsstaatlichen Grundsätzen. Zudem erklärte die OeNB, dass der Rechnungshof die Ruhebezüge der Führungskräfte falsch angegeben habe. Diese seien meist um 15 Prozent niedriger. Der Rechnungshof konterte, dass man die Zahlen von der OeNB so bekommen habe.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.04.2014)

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