Der Justizminister kann sich ein Adoptionsrecht etwa vorstellen, wenn die "adoptionswilligen Personen" nahe Verwandte sind.
Für VP-Justizminister Wolfgang Brandstetter ist die Adoption von Kindern durch Homosexuelle grundsätzlich vorstellbar. Wesentlich sei hier aber die Frage, was das beste für das Kindeswohl sei, sagte Brandstetter am Samstag im Ö1-Mittagsjournal.
Brandstetter verwies darauf, dass niemand ein "Recht auf Adoption" habe. Letztlich gehe es um das Kindeswohl. Und hier sind laut Brandstetter Konstellationen möglich, wo "zwingende gesetzliche Normen" der Adoption durch Homosexuelle nicht entgegenstehen sollten. Als Beispiel nannte der Justizminister, wenn die "adoptionswilligen Personen" nahe Verwandte sind. "Da sind wir erst am Anfang. Ich persönlich, das ist meine persönliche Meinung, bin da sicherlich für vieles offen", so der Justizminister.
Zuvor hatte sich bereits VP-Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter - entgegen der Parteilinie - für ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare ausgesprochen.
Reform des U-Ausschusses "logisch"
Was die anstehende Reform der Untersuchungsausschüsse angeht, hält Brandstetter das Minderheitenrecht auf deren Einsetzung für "logisch". Umgekehrt pocht er aber darauf, dass die Justiz das Recht erhält, in der "heißen Phase von Ermittlungen" die Herausgabe von Akten zu verweigern. Hier sei aus ermittlungstaktischen Gründen nämlich auch die Akteneinsicht der Beschuldigten eingeschränkt, argumentierte Brandstetter.
"In dieser Phase diese Akten dem Untersuchungsausschuss vorzulegen würde notwendigerweise dazu führen, dass man ermittlungstaktisch letztlich massiv behindert wäre und das ist nachweislich in einigen Fällen in den letzten Untersuchungsausschüssen passiert", sagte der Justizminister, ohne allerdings Beispiele dafür zu nennen. Verbessert werden müssten aus Sicht des Ministers auch die Rechte der Auskunftspersonen im Ausschuss.
(APA)