Schwarze Sulm: EU-Kommission verklagt Österreich

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Archivbild: Die Schwarze Sulm (c) Clemens Fabry / Die Presse
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Nach Ansicht der Kommission wurden bei der regionalen Genehmigung des Wasserkraftprojekts im Jahr 2007 EU-Richtlinien nicht beachtet.

Die EU-Kommission klagt gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Zusammenhang mit Kraftwerksbau an der Schwarzen Sulm in der Steiermark. Grund dafür sei, dass der geplante Kraftwerksbau "zu einer erheblichen Verschlechterung der Wasserqualität des Flusses führen würde, der einer der längsten naturbelassenen Flüsse in der Region ist", erklärte die EU-Behörde am Mittwoch.

Nach Ansicht der EU-Kommission wurden bei der regionalen Genehmigung des Wasserkraftprojekts im Jahr 2007 die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht beachtet. Die Genehmigung sei 2009 vom Umweltministerium widerrufen worden, doch habe das österreichische Verfassungsgericht den Widerruf aus rein formalen Gründen im Jahr 2012 aufgehoben. Die Genehmigung sei somit wieder in Kraft getreten und könne nun nicht mehr vor einem nationalen Gericht angefochten werden.

Vertragsverletzungsverfahren schon im Vorjahr eingeleitet

Bereits 2013 leitete die Kommission in der Causa ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein, weil die Kraftwerksgenehmigung nach Auffassung der EU-Behörde nicht mit den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Einklang stehe. "Da nun offenbar die Bauarbeiten an dem Projekt begonnen haben, bringt die Kommission den Fall auf Empfehlung von Umweltkommissar Janez Potocnik vor den Gerichtshof der Europäischen Union", erklärte die EU-Kommission.

Die EU-Behörde erinnerte daran, dass die EU-Staaten nach EU-Recht Maßnahmen treffen müssen, um zu verhindern, dass sich der Zustand ihrer Oberflächenwasserkörper verschlechtert. "Eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot kann nur gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, und eine davon ist der Nachweis eines überwiegenden öffentlichen Interesses. Nach Auffassung der Kommission hat die Genehmigungsbehörde das übergeordnete Interesse des Projekts nicht nachgewiesen, was durch die Prüfung des österreichischen Bundesministeriums für Umwelt bestätigt wurde, das ebenfalls Zweifel am überwiegenden öffentlichen Interesse verlauten ließ."

Negativer Präzedenzfall befürchtet

Österreich habe sich bereit erklärt, den Genehmigungsbeschluss zu überprüfen, erläuterte die EU-Kommission. Im Überprüfungsverfahren habe die regionale Behörde dann aber lediglich den Wasserzustand der Schwarzen Sulm als schlechter eingestuft und behauptet, dass eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot nicht mehr erforderlich sei. Dies wäre ein Verstoß gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie, da im Bewirtschaftungsplan für das Einzugsgebiet von 2009 die Wasserqualität der Schwarzen Sulm als "gut" angegeben sei und die Bedingungen für eine Änderung des Status des Flusses nicht beachtet worden seien, kritisierte die EU-Kommission.

Da die von der steirischen Behörde gewählte Vorgehensweise einen negativen Präzedenzfall für ähnliche Wasserkraftprojekte in Österreich schaffen könnte und die Rechtmäßigkeit der Genehmigung für das Wasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm nicht mehr vor einem nationalen Gericht angefochten werden könne, habe die EU-Kommission beschlossen, Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.

(APA)

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