Frühpension: „So explodiert das Pensionssystem“

NATIONALRAT: HUNDSTORFER
NATIONALRAT: HUNDSTORFER(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Anstrengungen der Regierung für längeres Arbeiten im Alter werden unterlaufen. In der Sozialversicherung herrscht Unverständnis über das Wegschauen bei Sonderregelungen.

Wien. Es hat den Anschein, als gäbe es bei den Pensionen zwei Welten in Österreich: da die gesetzliche Pensionsversicherung für ASVG-Beschäftigte, Bauern und Selbstständige, dort staatsnahe Bereiche mit Sonderrechten und enorm vielen Frühpensionierungen, die keineswegs nur aus Krankheitsgründen erfolgen. Die jüngste Änderung der Gesetze (siehe auch nebenstehenden Bericht) von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) für die gesetzliche Pensionsversicherung ist gerade in Begutachtung. Einer der Punkte: Wer nicht in den Ruhestand geht, obwohl er das gesetzliche Pensionsalter erreicht hat, sondern weiter berufstätig bleibt, erhält den höheren Zuschlag von 5,1 statt 4,2 Prozent pro Jahr zur Pension. Das ist nur eine der Maßnahmen, damit sich längeres Arbeiten für die Österreicher auch mehr lohnt.

Gleichzeitig wurden vor Ostern neue Zahlen bekannt. Demnach ist bei der Post im Jahr 2012 von ganz vereinzelten Ausnahmen abgesehen gar niemand bis zum regulären Pensionsalter im Dienst geblieben. Das durchschnittliche Antrittsalter lag ähnlich wie bei den Wiener Gemeindebeamten im Schnitt bei nur knapp 56 Jahren. Bei den ÖBB lag es trotz einer Steigerung und der Untersagung betriebsbedingter vorzeitiger Pensionierung bei 54 Jahren.

Überprüfung ab Jahresmitte

Trotz dieser alarmierenden Daten gibt es vonseiten der Bundesregierung keine zusätzlichen Aktivitäten, diese ungleiche Entwicklung möglichst rasch zu beseitigen. ASVG-Versicherte gehen im Schnitt mit 58,5 Jahren, Bundesbeamte im Schnitt mit 60,5 Jahren in Pension.

In der für die gesetzliche Pensionsversicherung zuständigen Sozialversicherung wird diese Ungleichheit mit Sorge verfolgt. „Ich halte das für ein wirkliches Drama. Und in Wahrheit auch für einen ziemlich heftigen Missbrauch des Systems“, beklagt ein Experte der Sozialversicherung, der allerdings ungenannt bleiben möchte, im Gespräch mit der „Presse“.

Der Fachmann geht noch weiter. Denn erstmals wird heuer zu Jahresmitte gemäß dem Regierungsabkommen von SPÖ und ÖVP geprüft, ob das tatsächliche Pensionsalter nach dem vorgegebenen Pfad steigt. Auch für dieses Pensions-Monitoring findet sich im Gesetzesentwurf des Sozialministeriums die Grundlage. Bis 2016 muss demnach das Antrittsalter im Schnitt von 58,5 auf 61,1 Jahre steigen. Mithelfen wird dabei, dass seit Jahresbeginn 2014 verschärfte Voraussetzungen für die Hacklerfrühpension gelten, etwa der Antritt frühestens mit 62 statt bisher mit 60 Jahren.

Dennoch befürchtet der Fachmann, dass diese Anstrengungen durch den viel früheren Pensionsantritt im staatsnahen Bereich und bei der Gemeinde Wien konterkariert werden. „Wenn wir bei den staatsnahen Betrieben – Post, Bahn, Wiener Linien – nichts machen, wird dieser Wert nicht erreichbar sein.“ Und: „Dann wird das Pensionssystem explodieren.“

Hundstorfer hat erst vor Kurzem im Parlament erläutert, dass für neue Bedienstete bei den ÖBB seit 1996 das ASVG-System gelte. Nur mehr rund 20.000 Eisenbahner seien im „alten“ Pensionsrecht. Außerdem kann er ins Treffen führen, dass bei den Sonderrechten (etwa für Nationalbank, Altpolitiker, aber auch für Beamte) für besonders hohe Pensionen ab 4530 Euro brutto im Monat ein gestaffelter Sonderpensionsbeitrag von fünf bis 25 Prozent fällig ist. Dafür liegt ebenfalls der Gesetzesentwurf bereits vor. Der Sonderpensionsbeitrag wird auch in der Sozialversicherung bei hohen Pensionen ehemaliger Bediensteter fällig.

Reicht neuer Sonderbeitrag?

Es wird aber bezweifelt, dass damit das Problem der vielen Frühpensionen bei der Gemeinde Wien, bei Post oder ÖBB beseitigt wird. „Die Pensionsprivilegien bei den Zusatzpensionen hat die Regierung zum Schein geregelt“, heißt es dazu. Allerdings wird eingeräumt, dass etwa der Post angesichts des Dienstrechts gar nichts anderes übrig bleibe, als nicht mehr benötigte Beamte in den Ruhestand zu schicken. Der Rechnungshof sieht das aber anders. Er vermisst stärkere Anstrengungen als Alternative zu den Frühpensionierungen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.04.2014)

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