"Erschießen Sie die dort": Zorniger Richter verurteilt

(c) Clemens Fabry
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OGH verdoppelt Geldbuße für einen Juristen, der Richterkollegen beleidigte.

Wien. „Richter und Staatsanwälte haben sich im und außer Dienst so zu verhalten, dass das Vertrauen in die Rechtspflege sowie das Ansehen ihrer Berufsstände nicht gefährdet wird.“ So steht es im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz. Ein Wiener Richter aber verstieß gegen ebendiese Vorschrift und musste sich deswegen disziplinarrechtlich verantworten. Zuletzt lag es nun am Obersten Gerichtshof, über das Strafausmaß zu entscheiden.

Der Richter hatte sich darüber geärgert, dass seine Entscheidung von den übergeordneten Instanzen aufgehoben worden war und er sich der Causa erneut annehmen musste. Der Prozess drehte sich um die Frage, ob jemand wegen seiner Spielsucht geschäftsunfähig war und deswegen das verjubelte Geld – es ging um fast zwei Millionen Euro – zurückbekommt. Im Rahmen von öffentlichen Verhandlungen ließ der Richter wiederholt heftige Kritik an den Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) und des Obersten Gerichtshofs (OGH) laut werden. Das OLG solle nicht in seine Beweiswürdigung eingreifen, erklärte der Jurist und bezeichnete die dortigen Rechtsmittelrichter als „Schreibtischtäter“ oder „Schreibtischattentäter“, die „nicht wüssten, was sie tun“. Der in dem Fall als Berichterstatter tätige Richter des OLG „solle sich seinen Dreck selbst machen“.

Damit nicht genug, übte der Erstrichter auch noch Druck auf Kläger und Beklagten aus, einen Vergleich zu schließen – dies geschah übrigens im bereits vierten Rechtsgang (der Fall wurde also oft von der oberen Instanz wieder zurückverwiesen). Zum Beklagtenvertreter sagte der sich nach einem Vergleich sehnende Erstrichter nun, das Oberlandesgericht werde seine Entscheidung „durchwinken“, wenn er dem Klagebegehren auf Schadenersatz stattgebe. Den Klagsvertreter wiederum drängte er zum Vergleich, indem er diesem den Prozessverlust androhte.

Zum Kläger sagte der Richter mit Blick auf die Rechtsmeinung des OLG zur behaupteten Geschäftsunfähigkeit des Mannes: „Ja, halten Sie sich ans OLG. Erschießen Sie die dort, oder ich weiß es nicht, was man mit denen dort macht.“ Gleich darauf wandte der Jurist aber wieder ein: „Ich mein, erschießen sollen Sie sie nicht, aber machen Sie einen Amtshaftungsanspruch geltend, keine Ahnung, ich weiß nicht, was man dann macht...“

Die Staatsanwaltschaft führte Erhebungen gegen den Richter wegen Amtsmissbrauchs und versuchter Nötigung durch, stellte sie aber wieder ein. Blieb das Disziplinarverfahren. In diesem erklärte der Jurist, er habe sachliche, wenngleich heftigste Kritik an den Entscheidungen der übergeordneten Instanzen geübt. Keinesfalls habe er Druck auf die Streitparteien ausgeübt, einen Vergleich zu schließen.

OGH: „Gravierendes Unrecht“

Das Oberlandesgericht Graz verhängte über den Richter eine Geldstrafe in der Höhe eines Monatsbezugs. Graz war zuständig, weil man vermeiden wollte, dass in Disziplinarangelegenheiten Wiener Richter über ihre Kollegen entscheiden müssen. Sowohl der verurteilte Jurist als auch der Disziplinaranwalt auf der Gegenseite beriefen gegen die Strafe.

Der Oberste Gerichtshof entschied nun, dass die Strafe des Richters noch erhöht wird, und zwar auf zwei Monatsbezüge (der Mann verdient monatlich rund 3500 Euro netto). Das Unrecht, das der Jurist gesetzt hat, und seine Schuld seien nämlich „als sehr gravierend einzustufen“, mahnten die Höchstrichter (Ds 26/13). Zugunsten des Richters hingegen wurde der Umstand gewertet, dass sich der Jurist zweimal monatlich einer Einzelsupervision unterzieht.

Neben der Strafe muss der Richter laut dem OGH-Urteil auch noch 500 Euro für die Kosten des Berufungsverfahrens zahlen. Auch gegen die Kostenhöhe hatte der Richter protestiert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.04.2014)

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