In drei Verfahren mit fünf Angeklagten geht es am Landesgericht Wiener Neustadt unter anderem um Tierquälerei, Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Die teilweise Neuauflage des Tierschützer-Prozesses findet ab 13. Mai am Landesgericht Wiener Neustadt statt. Fünf Angeklagte müssen sich in drei verschiedenen Verfahren u.a. wegen Tierquälerei, versuchter und vollendeter schwerer Nötigung, Sachbeschädigung sowie wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten. Den Vorsitz hat Richter Erich Csarmann.
Den Prozessauftakt bildet das Verfahren gegen den ehemaligen Kampagnenleiter der Organisation Vier Pfoten wegen Tierquälerei. Am 19. Mai stehen dann drei Tierschützer wegen versuchter schwerer Nötigung aufgrund einer Demonstration vor der Zentrale einer Bekleidungshandelskette sowie einer Rede auf der Aktionärsversammlung eines Modehauses vor Gericht. Am 27. und 28. Mai muss sich ein Angeklagter wegen versuchter und vollendeter schwerer Nötigung aufgrund von E-Mails an zwei Bekleidungsunternehmen sowie wegen Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten. Die Ladungen seien bereits hinausgegangen, teilte Gerichtssprecher Hans Barwitzius mit.
Die im Zusammenhang mit der Anklage wegen ähnlicher E-Mails vom Verein für Tierfabriken (VgT) eingebrachten 627 Selbstanzeigen würden noch überprüft, sagte Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Davor waren bereits 3000 Selbstanzeigen von der Oberstaatsanwaltschaft im Februar zurückgelegt worden.
Freisprüche vom OLG Wien aufgehoben
In Wiener Neustadt hatten sich 13 Tierschützer 14 Monate lang wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation vor Gericht verantworten müssen. Für acht Angeklagte wurde der im Mai 2011 erfolgte Freispruch vom Mafia-Paragrafen 278a StGB rechtskräftig. Die übrigen fünf Freisprüche wurden vom Oberlandesgericht (OLG) Wien im Juni 2013 aufgehoben.
(APA)