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Plachutta-Kellner zuckerte Erdbeeren: Zu Unrecht entlassen

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Symbolbild(c) Michaela Bruckberger / Die Presse
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Ein Plachutta-Kellner süßte in der Pause seine Erdbeeren mit Zucker aus dem Besitz des Restaurants und wurde entlassen. Zu Unrecht, sagt das Arbeitsgericht.

Die Nobelrestaurant-Gruppe Plachutta wirbt mit "Wiener Gastlichkeit", die Arbeiterkammer kritisiert deren Umgang mit den Angestellten: Weil sich ein Kellner in der erlaubten Pause selbst gekaufte Erdbeeren mit etwa 50 Gramm Plachutta-Staubzucker versüßte, wurde er vom Chef höchstpersönlich entlassen - zu Unrecht, so das Arbeitsgericht. Mario Plachutta spricht hingegen von massivem Fehlverhalten.

Die Verwendung von etwa 50 Gramm Staubzucker im Wert von nicht einmal 10 Cent, ohne Zustimmung des Dienstgebers, sei kein so gravierender Verstoß gegen die Treuepflicht, als dass dem Dienstgeber nicht die Einhaltung der Kündigungsfrist zumutbar gewesen wäre. Die Entlassung sei daher nicht gerechtfertigt, so das Arbeitsgericht laut Arbeiterkammer.

Plachutta prangert Verschwendung an

Restaurant-Inhaber Mario Plachutta rechtfertigt sich in einer Aussendung: Es sei keineswegs um den Warenwert gegangen, sondern um die Vorgangsweise des Betroffenen. Dieser sei ohne zu fragen ins Warenlager gegangen und habe dort ein halbes Kilogramm Staubzucker entnommen, auf einen Teller geleert und damit seine Erdbeeren gesüßt. Diese Menge entspreche dem Monatsverbrauch eines vierköpfigen Haushaltes. Man könne als Unternehmen nicht verantworten, dass "Lebensmittel auf diese Art und Weise verschwendet werden", schreibt Plachutta.

Und weiter: "Weiters möchten wir festhalten, dass es sich bei dem betreffendem Mitarbeiter, um einen slowakischen Staatsbürger handelt, der lediglich zu Arbeitszwecken temporär nach Österreich kommt, und seinen Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz in der Slowakei unterhält. Es verwundert uns, dass gerade diese Interessensvertretung (die Arbeiterkammer; Anm.), die dieses System so anprangert, jene Leute und deren massives Fehlverhalten unterstützt."

Arbeiterkammer: Kein Einzelfall

Der Staubzucker-Fall ist laut einer Arbeiterkammer-Expertin nicht der einzige, auch Lachen bei der Arbeit kann demnach schlimme Folgen haben: Ein Plachutta-Mitarbeiter habe dem Chef zu viel gelacht und sei mit den Worten "Raus, auf Wiederschauen" hinauskomplementiert worden. Als sich der Betroffene wehrte sei behauptet worden, der Mitarbeiter sei selbst gegangen. Vor Gericht habe der Arbeitnehmer dann recht bekommen.

In den Plachutta-Restaurants habe es noch weitere Fälle gegeben, mit denen sich die Arbeitsrechtsexperten der Arbeiterkammer beschäftigen mussten: Ein erkrankter Mitarbeiter sei gekündigt worden, dann sei behauptet worden, es wäre eine einvernehmliche Beendigung gewesen. Die Auflösungsabgabe, die der Arbeitgeber zu zahlen habe, sei dem Arbeitnehmer verrechnet worden. Auch seien Beschäftigte nur tageweise angemeldet worden, um Geld zu sparen, obwohl regelmäßige Wochenendarbeit vereinbart worden sei. Arbeiterkammer-Präsident Rudolf Kaske fordert mehr Respekt vor den Beschäftigten.

(APA)