Wegen versuchter schwerer Nötigung steht der EU-Mandatar Ewald Stadler vor einem Wiener Strafgericht. Hintergrund ist die Paintballaffäre um FPÖ-Chef Strache.
Wien. Von der ersten Sekunde an wähnte man sich auf einer politischen Bühne. Und nicht in einem Gerichtssaal. Ewald Stadler (52), vormals FPÖ, dann BZÖ, nun Frontmann der Rekos (Die Reformkonservativen) für die EU-Wahl am 25.Mai, spielte die Rolle des politischen Opfers. Und sagte am Dienstag im Straflandesgericht Wien: „Wenn es eine Nötigung gab, dann hat Strache mich genötigt.“
Fakt ist: Stadler wird von der Staatsanwaltschaft Wien der versuchten schweren Nötigung und der falschen Beweisaussage beschuldigt. Als Anfang 2007 Fotos auftauchten, die FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache in jungen Jahren bei Übungen in einem Wald zeigten – Strache war mit Männern der rechtsextremen Szene abgebildet –, soll Stadler Druck auf Strache ausgeübt haben. Dies wurde später in einem Buch über Strache thematisiert. Das Buch diente als Basis für die Ermittlungen.
Laut Strafantrag soll Stadler „mit der Vernichtung der gesellschaftlichen Stellung“ von Strache gedroht haben. Verbunden damit war laut Anklage die Aufforderung, Strache möge der freiheitlichen Akademie, deren Präsident Stadler war, öffentliche Fördergelder zukommen lassen. Davor hatte Strache – in Konkurrenz zur Akademie– das „freiheitliche Bildungsinstitut“ gegründet. Schon damals hieß es, dieses Institut solle der Akademie das Wasser abgraben.
Auch der Falschaussagevorwurf bezieht sich auf die Strache-Fotos (in der FPÖ sprach man von harmlosen Paintballspielen): In einem Medienprozess soll Stadler unwahre Angaben gemacht haben.
Die Vorwürfe seien Resultat einer „doppelten Intrige“, so Stadler-Anwalt Gernot Steier. Einerseits stecke die FPÖ (dieser kehrte Stadler den Rücken und wechselte zum BZÖ) hinter dem Verfahren, andererseits die Oberstaatsanwaltschaft Wien. Diese habe eine „Weisung an die Staatsanwaltschaft“ erteilt, „Anklage zu erheben“. Und: „Diese Weisung fehlt im Akt.“ Beide Anklagebehörden seien SPÖ-nahe.
Tatsache ist, dass der Akt berichtspflichtig war: Die Anklagebehörden mussten dem Justizministerium über alle relevanten Schritte Rechenschaft ablegen. Wenn, dann wäre eine Weisung vom Ministerium ausgegangen – und dieses war zum Zeitpunkt der Anklageeinbringung in Händen der ÖVP.
Antrag gegen die Richterin
Stadler lehnte nun Richterin Andrea Philipp als befangen ab. Die Prozessleiterin blieb unbeeindruckt und wies den Antrag ab. Alsdann bekannte sich Stadler „nicht schuldig“. Er habe die fraglichen Fotos erst am 25.Dezember 2006 und damit nach dem in der Anklage angegebenen Tag bekommen. Von wem wolle er nicht sagen. Er habe die Bilder dem damaligen FPÖ-„Bürgeranwalt“ Hilmar Kabas mit dem Ersuchen um Aufklärung gesandt. Aber er habe niemanden erpresst. Heute, Mittwoch, soll weiterverhandelt werden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.04.2014)