Kannibalismus-Prozess: "Ich habe den Kick gehabt"

Zu achteinhalb Jahren Haft wurde der "Kannibale von Rotenburg" verurteilt - nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags.

BERLIN/KASSEL. Ein leises Lächeln huschte über das kantige Gesicht von Armin M. als er am Freitag seinen Schuldspruch entgegennahm. Zu achteinhalb Jahren wegen Totschlags verurteilte das Landgericht Kassel den 42-jährigen Computer-Techniker, der einen Kollegen auf dessen Verlangen hin getötet hat, um ihn danach Stück für Stück zu verspeisen. Bei guter Führung darf der ehemalige Oberfeldwebel damit rechnen, in fünf bis sechs Jahren entlassen zu werden.

In die Psychiatrie kann man M. nicht einweisen: Zwei Gerichtsgutachter haben ihm zwar fehlendes Einfühlungsvermögen und abartige Neigungen, jedoch volle Zurechnungsfähigkeit bescheinigt. Während des Prozesses hatte sich der Angeklagte, eine unscheinbare Gestalt, den Nachbarn als nett und freundlich beschreiben, von seiner Vorliebe für Männerfleisch losgesagt. "Ich habe den großen Kick gehabt und brauche das nicht mehr tun."

Den "großen Kick" holt sich Armin M. am 9. März 2001. Bernd Jürgen B., ein 43-jähriger Diplomingenieur aus Berlin, hat im Internet angeboten, sich "bei lebendigem Leib verspeisen zu lassen". M. greift zu, lotst sein Opfer zu sich. Lange schon hat der Wunsch von ihm Besitz ergriffen, einen Mann zu essen, ihn ganz in sich aufzunehmen. Daheim, im osthessischen Rotenburg, wo M. seit dem Tod seiner Mutter alleine lebt, hat er alle Vorkehrungen getroffen. Eine Kammer im zweiten Stock des Hauses ist zu einem Schlachtraum umgebaut. B. will sterben, er will entmannt werden.

Doch nach seiner Ankunft am Bahnhof Kassel, wo ihn M. sehnsüchtig erwartet, zaudert er plötzlich, will wieder einen Zug zurück nach Berlin besteigen. Dort aber hat er schon ein Testament hinterlassen. Wie soll er das seinen Verwandten und Freunden erklären?

Die masochistische Sehnsucht nach dem Tod obsiegt. B. bleibt und verbringt die letzte Nacht seines Lebens im Fachwerkhaus seines Peinigers. Das Ritual haben beide schon in einem ausgiebigen E-mail-Verkehr festgelegt.

M. kommt dem Wunsch seines neuen Freundes nach und schneidet ihm den Penis ab. Gemeinsam wollen sie ihn verzehren, doch das Geschlechtsteil ist nicht genießbar. Um die Schmerzen zu betäuben, hat B. Hustensaft, eine halbe Flasche Korn und 20 Schlaftabletten zu sich genommen. Stundenlang, bis zum frühen Morgen, dämmert er ohnmächtig vor sich hin, bevor ihn M. mit Messerstichen in den Hals tötet. "Nach seinen Vorstellungen ist er in Würde gestorben", sagt M. "Für ihn war es ein schöner Tod."

Wie ein Fleischer zerhackt M. den toten Körper, portioniert ihn und packt ihn in Gefrierbeutel. Bei all dem lässt er eine Kamera mitlaufen, viereinhalb Stunden lang. In den Wochen und Monaten danach isst er 20 Kilo des Menschenfleisches. Als sich der Vorrat dem Ende zuneigt, hält der Computertechniker nach neuen Opfern Ausschau. Bis auf seine Inserate im Internet auch die Polizei aufmerksam wird, melden sich 204 Interessenten.

Einer davon, ein 34-jähriger Koch, hängt schon mit dem Kopf nach unten an einem Fleischerhaken. Doch schlachten will sich Jürgen dann doch nicht lassen; M. lässt ihn wieder gehen. Er habe bloß Gefallen am Rollenspiel gefunden, erklärt der Koch vor Gericht.

Bei ihrem Urteilsspruch (Totschlag) wählten die Richter einen Mittelweg durch juristisches Neuland. Denn den Tatbestand des Kannibalismus kennt das deutsche Recht nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebes und Störung der Totenruhe gefordert. Die Verteidigung argumentierte, es habe sich um Tötung auf Verlangen gehandelt. Die Zeit im Gefängnis will M. damit zubringen, seine Lebenserfahrungen zu Papier zu bringen. Er hat bereits Angebote zur Verfilmung seiner Geschichte bekommen.

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