Deutschland

Gericht: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Die bayrische AfD steht fortan unter quasi geheimdienstlicher Beobachtung.
Die bayrische AfD steht fortan unter quasi geheimdienstlicher Beobachtung.Imago / Sachelle Babbar
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Heikle Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Der Verfassungsschutz darf den bayrischen Ableger der Alternative für Deutschland wegen extremistischer Strömungen und verfassungsfeindlicher Umtriebe nachrichtendienstlich kontrollieren.

Der Verfassungsschutz in Bayern darf die Partei AfD (Alternative für Deutschland) im Freistaat als gesamte Partei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Das hat der bayrische Verwaltungsgerichtshof in München in einem Eilverfahren entschieden, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Bereits im Juni 2022 hatte Bayerns Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) entschieden, die AfD sowohl anhand öffentlicher Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Die Behörde begründete dies damals damit, dass sie herausfinden wolle, welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Gesamtpartei hätten und in welche Richtung sich die Bewegung entwickle.

In der Folge hatte der bayrische AfD-Verband sich dagegen mit einer Klage gewehrt und gefordert, sowohl die Beobachtung als auch die Information der Öffentlichkeit zu unterlassen. Der Verband begründete dies mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und stellte einen Eilantrag, weil ihn so eine Kontrolle hart treffe und eine weitere Beobachtung bis zum Abschluss des Klageverfahrens unzumutbar sei.

„Völkischer Volksbegriff“

Nachdem das Verwaltungsgericht München den Eilantrag heuer im April in erster Instanz abgelehnt hatte, erhob der AfD-Landesverband Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof. Doch auch dort wiesen die Richter den Antrag nun zurück. „Das LfV gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD als Gesamtpartei bestünden. Dies ergebe sich insbesondere aus dem Einfluss von Parteimitgliedern auf die Gesamtpartei, die der mittlerweile aufgelösten Sammlungsbewegung ,Der Flügel‘ angehörten, sowie aus bekanntgewordenen ,Umsturzfantasien‘ von Mitgliedern des bayerischen Landesverbands“, teilte das Gericht mit.

Weiter hieß es: „Zahlreiche Anhänger des ehemaligen ,Flügels‘ würden ebenso wie hochrangige Vertreter der Jugendorganisation der AfD (Junge Alternative) einen mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren völkischen Volksbegriff vertreten.“ Zudem gebe es Hinweise dafür, dass das Politikkonzept der Gesamtpartei gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße. (APA)


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