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er Menschenrechtsbeirat. Oder: Wie aus einem Feigenblatt ein Kontrollorgan wurde. So könnten Titel und Untertitel einer Erfolgsstory lauten, der österreichischen Erfolgsstory vom Menschenrechtsbeirat (MRB).
Es ist schon ein eigenwilliges, aber (weil verfassungsrechtlich verankert) nicht so leicht wieder los zu werdendes Gremium: 1999, nach dem Tod des Schubhäftlings Marcus Omofuma ins Leben gerufen, sollte es dem drückenden Wunsch nach mehr Kontrolle polizeilichen Handelns gerecht werden. Das tat es auch - bis heute. Konsequent klappern MRB-Kommissionen etwa Polizei-Gefangenenhäuser ab. Dort entdecken sie vielleicht kaputte Glocken an Zellentüren: Häftlinge können nachts nicht läuten und daher nicht aufs Klo gehen. Der Missstand wird behoben - und schon hatte der "Einsatz" seinen praktischen Nutzen.
Weiters erteilt der Beirat dem Innenministerium reichlich "Empfehlungen". Etwa, dass man sich nicht "ung'schaut" auf Brustkörbe von Verdächtigen knien dürfe. Ob das Ministerium den Empfehlungen nachkommt, ist allerdings dessen Sache. Und da wären wir auch schon beim großen - bisher ungelösten - Spannungsverhältnis: Die Mitglieder des Beirates werden zum Gutteil von NGOs, zum Teil aber auch vom Innenministerium vorgeschlagen. Ernannt werden alle Mitglieder vom Innenminister. Eigenwillig: Derjenige, der kontrolliert wird, bestimmt seine Kontrollore. Doch nicht nur die: Der MRB soll ja nicht nur kontrollieren, sondern auch beraten.
Als das Innenministerium jenen Asylwerber-Anwalt nicht mehr als MRB-Kommissionsleiter haben wollte, gegen den es zuvor höchstselbst (völlig im Sande verlaufende) Ermittlungen wegen Schlepperei geführt hatte, beharrte der Beirat auf Wiederbestellung dieses Anwalts. Der Innenminister gab nach, setzte den Anwalt wieder ein. In diesem Fall war der MRB nicht nur eigenwillig, sondern (einmal mehr) lästig. Und gewann die Kraftprobe. Nun heißt es: Lästig bleiben! Solange der Beirat als lästig empfunden wird, ist er erfolgreich. Als Beratungs- und als Kontrollorgan.
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