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er erinnert sich noch an Cheiba ni W.? Das ist jener Mauretanier, der vergangenen Juli im Wiener Stadtpark zu toben begonnen hatte. Rettung und Polizei rückten aus. Ein Großaufgebot. Der Mann wurde von Polizisten in Bauchlage fixiert. Wenig später war er tot. Es geschah, was in einem solchen Fall zu geschehen hat: Eine gerichtliche Vorerhebung wurde eingeleitet - jedoch nur gegen den Rettungsarzt. Die Ermittlungen gegen die Polizisten führte das dem Innenministerium unterstellte Büro für Interne Angelegenheiten (BIA).
Mag sein, dass die BIA-Leute wirklich unbefangen an die Sache herangingen. Aber die Optik blieb schief: Polizisten ermittelten gegen Polizisten. Das Resultat überraschte nicht: Die Beamte hätten korrekt gehandelt, hieß es. Nur der Arzt stehe im Verdacht der Fahrlässigkeit.
Nun liegen die Dinge anders: Ein medizinisches Gutachten nährt die Vermutung, dass auch die Gewalteinwirkung bzw. die daran anknüpfende Unachtsamkeit durch die Polizisten den Todeseintritt beeinflusst haben könnten (in einer ersten Expertise hatte es lediglich geheißen, dass W. ein schwaches Herz hatte und Drogen konsumierte). Fazit: Die Staatsanwaltschaft Wien dehnte die Vorerhebung aus. Endlich: Arzt und Polizisten sitzen nun im selben Boot.
Freilich tun die Beamten einen schweren Job. Aber ein Mensch kam zu Tode. Und so ist es nur ein Akt der Hygiene, Vorerhebungen in alle Richtungen zu führen. Schließlich gilt ja auch für alle die Unschuldsvermutung.
Abzuwarten bleibt nun, ob es im Falle eines Prozesses zu Verurteilungen kommt. Eines steht allerdings jetzt schon fest: Die schiefe Optik wurde begradigt.